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      Verkaufs -und Lieferbedingungen

      I. Allgemeines

      1.
      Die nachfolgenden Bedingungen sind ausschlie?lich gültig für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Vertr?ge. Soweit wir Preislisten übergeben oder übersenden, gilt dies als Angebotsabgabe. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir diese best?tigen. Unsere Best?tigung ergeht schriftlich. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

      2.
      Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbest?tigung oder mit der Auslieferung der Ware zustande.

      3.
      Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden nur im unternehmerischen Verkehr Anwendung.


      II. Preise und Zahlung

      1.
      Sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise in EURO rein netto ab Werk. Sie schlie?en insbesondere Umsatzsteuer, Zoll- und Grenzkosten, Versicherungskosten, Transport- und Abladekosten sowie Verpackungskosten nicht mit ein. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher H?he am Tage der Rechnungsstellung von uns gesondert ausgewiesen.

      2.
      Wir sind berechtigt, bei Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, L?hnen und Geh?ltern, Herstellungs- und Transportkosten zwischen Vertragsabschlu? und Auslieferung die vereinbarten Preise entsprechend anzuheben.

      3.
      Soweit im Auftrag nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Wir behalten uns vor, Ware per Nachnahme oder gegen Vorauskasse zu versenden.

      4.
      Als Verzugszinsen sind 8 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Die Geltendmachung eines h?heren Zinsschadens bleibt uns vorbehalten. Verzug tritt 30 Tage nach Rechungszugang ein, falls nicht ausnahmsweise ein l?ngeres oder kürzeres Zahlungsziel vereinbart wurde

      5.
      Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung und nur bei Rediskontf?higkeit unter Berechnung der stets sofort vom Kunden bar zu zahlenden Kosten, insbesondere Diskont-, Wechsel-, Stempelkosten und Bankspesen entgegengenommen. Soweit Wechsel oder Schecks zahlungshalber angenommen werden, erfolgt Gutschrift vorbehaltlich der Einl?sung. Wechsel dürfen keine l?ngere Laufzeit als 3 Monate haben.

      6.
      Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskr?ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au?erdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh?ltnis beruht.

      7.
      Werden uns Verpackungsbeh?ltnisse, die sich im Eigentum oder in der Organisationsverantwortung des Kunden befinden, zur Erfüllung unserer Belieferungspflicht beigestellt, muss der Kunde sicherstellen, dass diese rechtzeitig vor den anstehenden Lieferterminen, in ausreichender Menge und den qualitativen Anforderungen des Kunden entsprechend an uns kostenfrei angeliefert werden. Uns entstehende Mehrkosten im Falle obiger Nichteinhaltung werden an den Kunden weiterbelastet. M?ngelrügen wegen vom Kunden mangelhafter oder nicht ausreichend gereinigter Verpackungen werden nicht anerkannt.
      Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen an unserem Gesch?ftssitz innerhalb der betriebsüblichen Zeiten zurückzugeben. Die Transportverpackungen müssen gereinigt und frei von Fremdstoffen sowie nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert sein. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, dem Kunden die Sortierungs- und Reinigungskosten zu belasten. Dem Kunden werden eventuelle Mehrkosten für die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterialien gesondert in Rechnung gestellt.


      III. Lieferzeit, Abnahme und Gefahrübergang

      1.
      Lieferfristen beginnen erst mit der restlosen Kl?rung aller Ausführungsbestimmungen zu laufen. Die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

      2.
      Wir sind bemüht, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sofern wir Liefertermine schuldhaft überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

      3.
      Teillieferungen sind uns gestattet, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

      4.
      Bei nicht oder nicht in angemessener Zeit behebbaren Leistungsst?rungen, insbesondere bei h?herer Gewalt, Betriebsst?rungen, Transportst?rungen oder Lieferst?rungen, verl?ngert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfange.

      5.
      Der Versand erfolgt bei Lieferung «ab Werk» auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportbedingte Besch?digungen und Verluste hat der Empf?nger dem Frachtführer gegenüber rechtzeitig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 428 HGB, Art. 30 CMR und Art. 26 WA) anzuzeigen. Dasselbe gilt für die Anzeige von Versp?tungen.

      6.
      Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tr?gt der Kunde.


      IV. Eigentumsvorbehalt

      1.
      Wir bleiben Eigentümer der von uns gelieferten Ware bis zur vollst?ndigen Bezahlung unserer gesamten, auch künftigen Forderungen aus der Gesch?ftsverbindung mit dem Kunden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzuholen.

      2.
      Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch?den ausreichend zum Neuwert zu versichern.

      3.
      Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch?ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt schon alle Forderungen in H?he des Faktura-Endbetrages (einschlie?lich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver?u?erung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh?ngig davon, ob er den Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft hat. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm?chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl?sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist oder Zahlungseinstellung vorliegt und insbesondere kein Antrag auf Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ist dies aber der Fall, k?nnen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh?rigen Unterlagen aush?ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

      4.
      Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden gilt als für uns vorgenommen. Werden Waren mit anderen - uns nicht geh?renden - Gegenst?nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenst?nden zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt im ?brigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.

      5.
      Werden Waren mit anderen - uns nicht geh?renden - Gegenst?nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verh?ltnis des Wertes unserer Waren zu den anderen vermischten Gegenst?nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm??ig Miteigentum übertr?gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

      6.
      Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Wert der Sicherheiten bemisst sich beim einfachen Eigentumsvorbehalt nach unseren jeweiligen Rechnungsbetr?gen, bei Forderungsabtretungen nach den Rechnungsbetr?gen des Kunden aus der Weiterver?u?erung. Bei weiter verarbeiteter Ware bestimmt sich der Wert der Sicherheiten nach unserem Wiedereinsatzpreis. Dieser wird dem Kunden bei Geltendmachung des erweiterten Eigentumsvorbehalts schriftlich mitgeteilt. Der Kunde kann ab Zugang dieser Mitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns Abnehmer nachweisen, die bereit sind, einen h?heren Preis als den Wiedereinsatzpreis zu bezahlen. Soweit die Zahlung gesichert ist, sind wir verpflichtet, entsprechend sicherungsübereignete Ware freizugeben.

      7.
      Bei einem Scheck-/Wechselverfahren geht unser Eigentumsvorbehalt in allen Stufen erst dann unter, wenn der Kunde seinen gesamten Verpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist.

      8.
      Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldierung beim Kontokorrent heben unseren Eigentumsvorbehalt in allen Stufen nicht auf. Nimmt der Kunde eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterver?u?erung von Waren in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverh?ltnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller H?he an uns abzutreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur H?he des Betrages abgetreten ist, den unsere ursprüngliche Forderung ausmacht.


      V. Werkzeuge, Muster und ?hnliches

      1.
      An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Schutzrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zug?nglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch dann, wenn für im Auftrag gefertigte Werkzeuge Kosten berechnet wurden.

      2.
      Für die Richtigkeit von Modellen, Mustern, Zeichnungen oder Werkzeugen, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Wenn aus Zeichnungen oder aus der Bestellung keine eindeutigen Angaben für Ausführungstoleranzen hervorgehen, fertigen wir nach branchenüblichen Normen bzw. innerhalb der durch das Fertigungsverfahren bedingten Toleranzgrenzen.


      VI. M?ngelrügen, Gew?hrleistung und Haftung

      1.
      Die Gew?hrleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach den §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgem?? nachgekommen ist. Erkennbare Qualit?ts- und Mengenabweichungen müssen uns gegenüber entsprechend nach §§ 377 HGB unverzüglich, sp?testens jedoch 8 Tage nach Eingang der Ware, schriftlich gerügt werden. Ma?geblich ist der Eingang der Anzeige bei uns.

      2.
      Die Gew?hrleistungsfrist für unsere Vertragsprodukte betr?gt 12 Monate. Die Gew?hrleistungsfrist beginnt mit Auslieferung. Sie gilt für alle Ansprüche insbesondere auch für Folgesch?den und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

      3.
      Im übrigen beschr?nkt sich unsere Gew?hrleistung und Haftung zun?chst darauf, dass wir für nachgewiesenerma?en mangelhafte Ware kostenlos Ersatzwaren liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung erh?lt der Kunden das Rechte auf Rücktritt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen M?ngeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Das Recht des Kunden auf Minderung ist ausgeschlossen.

      4.
      W?hlt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

      5.
      W?hlt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, soweit dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschr?nkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

      6.
      Unsere Produktbeschreibungen sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. ?ffentliche ?u?erungen und Anpreisungen stellen keine vertragsgem??e Beschaffenheitsangabe dar.

      7.
      Der Kunde kann nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzlieferung geleistet haben oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist.

      8.
      Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Sch?den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Sch?den am Liefergegenstand oder sonstigen Verm?gensgegenst?nden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Sch?den aus Verletzung von Leben, K?rper oder Gesundheit oder soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit beruht oder wir eine sog. verkehrswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag verletzt haben. Sie gilt ferner nicht, wenn der Besteller berechtigt ist, wegen einer Garantie Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Die Haftung ist insoweit jedoch au?er in den F?llen des Abs. 8, S?tze 3 und 5 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschr?nkt. Eine ?nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen des Abs. 8 nicht verbunden.


      VII. Gesamthaftung

      1.
      Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. VI. Abs.4 bis Abs. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen.

      2.
      Die Regelung gem?? Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gem?? §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

      3.
      Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch für die pers?nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


      VIII. Schlussbestimmungen

      1.
      Bei der Bestimmung der H?he der von uns zu erfüllenden Ersatzansprüche sind unsere wirtschaftlichen Gegebenheiten, Art, Umfang und Dauer der Gesch?ftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeitr?ge des Kunden nach Ma?gabe des § 254 BGB und eine besonders ungünstige Einbausituation des Zulieferteils angemessen zu unseren Gunsten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die wir tragen sollen, in einem angemessenen Verh?ltnis zum Wert des Zulieferteils stehen.

      2.
      Zusicherungen und Abreden mit unseren Vertretern und Au?endienstmitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Best?tigung.

      3.
      Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit unserer Zustimmung übertragen. Dasselbe gilt für Abtretungen von Forderungen gegen uns.

      4.
      Sofern sich aus der Auftragsbest?tigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für beiderseitige Rechtsbeziehungen Neu-Ulm.

      5.
      Auf unsere Rechtsbeziehungen zum Kunden findet Deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (?bereinkommen der Vereinten Nationen über Vertr?ge über den Internationalen Warenverkauf – CISG –).

      6.
      Für alle vertraglichen und au?ervertraglichen Streitigkeiten wird, wenn der Kunde Kaufmann ist oder seinen gew?hnlichen oder allgemeinen Wohnsitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, die ?rtliche und international ausschlie?liche Zust?ndigkeit des Amtsgerichts Neu-Ulm bzw. des Landgerichts Memmingen – Kammer für Handelssachen – je nach Zust?ndigkeitsstreitwert vereinbart. Diese Zust?ndigkeit schlie?t insbesondere auch jede andere Zust?ndigkeit aus, die wegen eines pers?nlichen oder sachlichen Zusammenhanges gesetzlich vorgesehen ist. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber uns vor einem anderen als dem ausschlie?lich zust?ndigen Gericht vorzubringen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Gesch?ftssitz des Kunden oder vor anderen, aufgrund in- oder ausl?ndischen Rechts, zust?ndigen Gerichten zu erheben.

      7.
      Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, so bleibt dieser aufrechterhalten. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am n?chsten kommt.

      Stand 02/08

      Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

      Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen

      GESCH?FTSBEDINGUNGEN

      1. Annahme:

      Diese Gesch?ftsbedingungen (?Gesch?ftsbedingungen“) und die Dokumente, auf die hiernach Bezug genommen werden, gelten für alle Bestellungen (?Bestellungen“) für Produkte (?Produkte“) und/oder Dienstleistungen (?Dienstleistungen“), die von Dana Incorporated oder einer ihrer Tochtergesellschaften (?Dana”) gegenüber dem auf jeder Bestellung genannten Lieferanten aufgegeben werden (?Lieferant“). Auf Dana und den Lieferanten wird hiernach gemeinsam als die ?Parteien“ und einzeln als eine ?Partei“ Bezug genommen. Die Annahme oder die Erfüllung eines Teils der Bestellung durch den Lieferanten oder jedes andere Verhalten des Lieferanten, durch welches das Bestehen eines Vertrages in Bezug auf die Bestellung anerkannt wird, gilt als eine Annahme (?Annahme“) der Bestellung, dieser Gesch?ftsbedingungen und der Dokumente, auf die hiernach Bezug genommen wird (gemeinschaftlich der ?Vertrag“) durch den Lieferanten. Dana widerspricht jeglichen im Angebot des Lieferanten enthaltenen Bedingungen, jeglichem Verkaufshinweis, jeglicher Anerkenntnis oder einer anderen Form der Annahme des Angebotes von Dana, die diesen Vertrag erg?nzen, von ihm abweichen oder ihm widersprechen. Alle diese vorgeschlagenen Bedingungen sind nicht gültig und wirksam. Sofern eine Bestellung von Dana im Nachgang zu einem Angebot des Lieferanten aufgegeben wird und falls die Bedingungen in der Bestellung, in diesen Gesch?ftsbedingungen oder in den Dokumenten, auf die hiernach Bezug genommenen wird, jegliche Bedingungen des Angebots des Lieferanten erg?nzen, von ihm abweichen oder ihm widersprechen, dann gilt die Aufgabe der Bestellung durch Dana als eine Annahme des Angebots des Lieferanten, jedoch vorbehaltlich der ausdrücklichen Bedingung, dass der Lieferant den zus?tzlichen, anderen und widersprüchlichen Bedingungen der Bestellung, diesen Gesch?ftsbedingungen oder den Dokumenten, auf die hiernach Bezug genommenen wird, zustimmt und anerkennt, dass diese Bedingungen den gesamten Vertrag zwischen dem Lieferanten und Dana in Bezug auf den Gegenstand des Angebotes des Lieferanten darstellt. Es wird angenommen, dass der Lieferant eine dementsprechende Zustimmung und ein Anerkenntnis erteilt hat, es sei denn, der Lieferant benachrichtigt Dana schriftlich und mit Unterschrift eines autorisierten Bevollm?chtigten des Lieferanten innerhalb von zehn Tagen nach Aufgabe der Bestellung durch Dana vom Gegenteil.

      2. Laufzeit.

      Dieser Vertrag beginnt mit der Annahme durch den Lieferanten (?Wirksamkeitsdatum“) und l?uft am letzten Ablaufdatum ab, das in der Bestellung genannt wird (die ?Laufzeit“). Jede zw?lfmonatige Periode, die am Wirksamkeitsdatum beginnt, ist ein ?Vertragsjahr“.

      3. Produkte und Dienstleistungen

      a. Die vom Lieferanten zu erbringenden Produkte und Dienstleistungen ergeben sich aus der Bestellung. In einigen F?llen (in der Regel: Produktionsprodukte) wird Dana eine Produktionsfreigabe erteilen (?Freigabe“), um die ben?tigten Mengen und die Lieferzeiten und Daten festzulegen.

      b. Eine Bestellung verpflichtet Dana nur zum Kauf der angegebenen Produkte, falls die Bestellung von Dana nicht sieben Tage vor dem in der Bestellung angegebenen Versanddatum storniert wird.

      c. Dana kann Produkte und Dienstleistungen aus anderen Quellen beschaffen oder vom Lieferanten bezogene Mengen im eigenen Ermessen und unabh?ngig von der Gesch?ftst?tigkeit mit dem Lieferanten verringern.

      4. Wettbewerbsf?higkeit

      W?hrend der Laufzeit ist und bleibt der Lieferant wettbewerbsf?hig hinsichtlich des Preises, der Lieferung, Qualit?t, Technologie und Dienstleistung. Falls Dana den Lieferanten schriftlich unter Beifügung von spezifischen Informationen von der Art einer nicht vorhandenen Wettbewerbsf?higkeit des Lieferanten informiert, dann wird der Lieferant diese nicht vorhandene Wettbewerbsf?higkeit unverzüglich heilen, jedoch nicht sp?ter als 15 Tage nach Erhalt dieser Benachrichtigung. Sofern der Lieferant es unterl?sst oder w?hlt, seine nicht vorhandene Wettbewerbsf?higkeit zu heilen wie Dana dies nach eigenem Ermessen festgelegt hat, kann Dana den Vertrag ganz oder teilweise gem?? Abschnitt 33.a (aus wichtigem Grund) dieser Gesch?ftsbedingungen kündigen.

      5. Preise, W?hrung Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

      a. Preise

      Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen (?Preise”) ergeben sich aus der Bestellung, und falls nicht anderweitig in der Bestellung angegeben, verstehen sich die Preise inklusive aller geltenden bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und regionalen Steuern, Tarife oder Abgaben, au?er der Verkaufs –, Mehrwerts – oder ?hnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben. Der Lieferant wird auf seinen Rechnungen jegliche Verkaufs –, Mehrwerts – oder ?hnlichen Umsatzsteuern oder Abgaben separat ausweisen, die der Lieferant zahlen oder von Dana erheben muss. Die Preise stellen die vollst?ndige Vergütung für die Produkte und Dienstleistungen dar und beinhalten die Vergütung für alle Materialien, Arbeitsleistungen, Gebühren, Nebenleistungen, Versicherungen, Gewinne, Gemeinkosten und Steuern (au?er Verkaufs –, Mehrwerts – oder ?hnlichen Umsatzsteuern und Abgaben, falls vorhanden) in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte und der Erbringung der Dienstleistungen. Au?er wie anderweitig hiernach oder in der Bestellung festgehalten, darf der Lieferant die Preise unter keinen Umst?nden ohne die vorherige schriftliche Genehmigung eines autorisierten Vertreters von Dana erh?hen.

      b. W?hrung

      Dana zahlt an den Lieferanten in der in der Bestellung angegebenen W?hrung oder, falls keine angegeben ist, in Euro. Die W?hrungsanpassungen für den Verkauf der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen an Standorten au?erhalb der Eurozone erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung der Parteien.

      c. Rechnungsstellung

      Der Lieferant wird unverzüglich richtige und vollst?ndige Rechnungen oder andere Rechnungsunterlagen mit angemessener Belegdokumentation und anderer Information, die angemessener Weise von Dana verlangt wird, übermitteln. Dana kann die Zahlung zurückhalten, bis eine korrekte und vollst?ndige Rechnung oder eine andere ben?tigte Information erhalten und geprüft worden ist. Der Lieferant wird Dana auf monatlicher Basis Rechnungen stellen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Die Einreichung einer Rechnung durch den Lieferanten gilt als Best?tigung, dass (a) die Quantit?ten und Anzahl der gelieferten Produkte und der Dienstleistungen, die danach in Rechnung gestellt worden sind, wahr und korrekt sind und dass diese Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit den Vertragsbestimmungen geliefert worden sind und (b) dass die Rechnung von einem Vertreter des Lieferanten eingereicht wird, der befugt ist, den Lieferanten rechtlich zu binden. Der Lieferant reicht keine Rechnungen bei Dana ein, bis alle Produkte und Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Rechnung sind, an Dana geliefert worden sind. Jedoch sind jegliche Produkte oder Dienstleistungen, die ausdrücklich im Vertrag als im Voraus bezahlt oder vorausbezahlt benannt worden sind, von der vorgenannten Begrenzung in dem Umfange, und nur in dem Umfange, wie ausdrücklich im Vertrag genannt, ausgeschlossen.

      d. Zahlungsbedingungen

      Soweit nicht ausdrücklich in der Bestellung anderweitig angegeben zahlt Dana alle unstreitigen und ordnungsgem?? belegten Rechnungen am n?chsten regul?ren Zahlungsdatum von Dana über ACH, welches Datum 60 Tage nach Rechnungsdatum liegt, jedoch nicht früher als 60 Tage ab der Lieferung /Erbringung der Produkte oder Dienstleistungen. Die Zahlung stellt keine Annahme von mangelhaften oder nicht konformen Produkte dar. Alle an den Lieferanten f?lligen Betr?ge gelten als abzüglich jeglicher Verbindlichkeiten des Lieferanten und seiner Tochtergesellschaften an Dana. Dana hat das Recht, jegliche Betr?ge, die an den Lieferanten und seine Tochtergesellschaften nach dem Vertrag oder nach jeglichen anderen Transaktionen zwischen Dana und dem Lieferanten und seinen Tochtergesellschaften f?llig werden, aufzurechnen oder zu verrechnen.

      6. Verpackung und Versand

      Der Lieferant wird ohne Extrakosten für die Bearbeitung, Verpackung oder Lieferung die Produkte unter strenger Einhaltung jeglicher von Dana m?glicherweise erteilten Instruktionen ordnungsgem?? verpacken und versenden. Falls Dana keine Instruktionen zur Verpackung oder zum Versand erteilt hat, wird der Lieferant die Produkte im Einklang mit den besten Praktiken der Branche verpacken und versenden. Der Lieferant wird alle von Dana angeforderten Versanddokumente beibringen und auf allen Verpackungen und damit verbundenen Dokumenten deutlich den Namen von Dana und die Identit?t des Lieferortes markieren. Falls die Z?hlung oder das Gewicht von Dana von der Z?hlung oder dem Gewicht des Lieferanten abweicht, geht die Z?hlung oder das Gewicht von Dana als abschlie?end. Falls der Lieferant von Dana zur Verfügung gestellte und rückgabepflichtige Verpackungen verwenden muss, ist der Lieferant für die S?uberung und die Rückgabe der rückgabepflichtigen Verpackung verantwortlich. Falls keine rückgabepflichtige Verpackung zur Verfügung steht, kann der Lieferant Verbrauchsverpackung verwenden und Dana entsch?digt den Lieferanten für die angemessenen Kosten für diese Verbrauchsverpackung.

      7. Spezifikationen, ?nderungen und Verfahrensverbesserungen

      a. Produktspezifikationen

      Der Lieferant wird alle Produkte unter strenger Einhaltung der Vertragsbedingungen fertigen, einschlie?lich jeglicher Spezifikationen, die Dana oder ihre Kunden mitteilen.

      b. ?nderungen

      Dana kann jederzeit ?nderungen an den Spezifikationen, Materialien, Qualit?tsanforderungen, der Lieferzeit oder Methode oder dem Versand, der Verpackung, Prüfung, den Mengen und damit verbundenen Angelegenheiten des Produktes schriftlich gegenüber dem Lieferanten mitteilen. Jegliche Nachfrage oder Forderung des Lieferanten nach einer Preisanpassung im Nachgang zu solchen ?nderungen muss innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der ?nderungsmitteilung von Dana durch den Lieferanten geltend gemacht werden. Falls Dana beschlie?t, dass eine Anpassung angemessen ist, werden die Parteien in gutem Glauben eine billige Preisanpassung vereinbaren (Erh?hung oder Reduzierung), eine ?nderung der Versand – oder Lieferbedingungen oder eine andere angemessene Anpassung. Alle ?nderungen oder Verbesserungen bei der Technik, der Herstellung oder dem Verfahren, gleich ob von Dana oder von Lieferanten initiiert, müssen im Einklang mit dem Verfahren zur Produkt?nderungsanfrage gem?? dem Lieferantenhandbuch zur Qualit?t von Dana erfolgen, das zu Verfügung steht auf www.dana.com unter dem Link ?Lieferanten” oder an anderer Stelle, die Dana angeben kann (?Lieferantenhandbuch zur Qualit?t”). Das Lieferantenhandbuch zur Qualit?t wird durch Bezugnahme Bestandteil dieser Gesch?ftsbedingungen.

      c. Vom Lieferanten initiierte Verfahrensverbesserungen

      Der Lieferant wird ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Dana keine Verbesserungen an den Zeichnungen, den Verfahren, den Qualit?tsanforderungen, der Verpackung und/oder dem Versand des Produktes vornehmen. Sofern die Lieferant eine von Dana genehmigte Verbesserung an der Zeichnung, dem Verfahren, den Qualit?tsanforderungen, der Verpackung und/oder dem Versand eines Produktes vornimmt, in Folge derer die Lieferkosten des Produktes sich für Dana erm??igen, werden die Einsparungen für Dana (ohne die angemessenen Kosten, die beim Lieferanten oder Dana zur Umsetzung dieser ?nderungen anfallen) zu gleichen Teilen zwischen den Parteien geteilt.

      d. Vom Dana initiierte Verfahrensverbesserungen

      Sofern Dana eine Verbesserung an der Zeichnung, dem Verfahren, den Qualit?tsanforderungen, der Verpackung und/oder dem Versand eines Produktes (einschlie?lich jeglicher ?nderungen am Lieferantenhandbuch zur Qualit?t oder den Prüfstandards von Dana) initiiert, in Folge derer die Lieferkosten des Produktes sich für Dana erm??igen, stehen die Einsparungen für Dana (ohne die angemessenen Kosten, die beim Lieferanten oder Dana zur Umsetzung dieser ?nderungen anfallen) ausschlie?lich Dana zu.

      8. Lieferung, Eigentum, Gefahrenübergang und Logistik

      a. Lieferung, Eigentum und Gefahrenübergang

      Alle Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen haben im Einklang mit dem Lieferplan gem?? Bestellung oder wie anderweitig von Dana angewiesen zu erfolgen. Der Lieferant liefert alle Produkte in den Mengen und zu dem Zeitpunkt und an den Ort wie in der Bestellung oder der Freigabe aufgeführt. Die Mengen und der Zeitpunkt sind ein wesentlicher Bestandteil aller Produktlieferungen und der Dienstleistungen für Dana. Alle Produkte werden kostenm??ig bewertet und geliefert FCA Anlage des Lieferanten (Incoterms 2010), es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes abgesprochen. Das Eigentum geht a m E m p f a n g s o r t bei Erhalt der Produkte auf Dana über. Falls der Import der Produkte eine kompensierende Abgabe für Dana oder den Importeur nach sich zieht, wird der Lieferant diese kompensierende Abgabe an Dana erstatten, vorausgesetzt, dass diese Erstattung gem?? geltendem Recht erlaubt ist.

      b. Lieferverzug

      Falls der Lieferant den Lieferplan in der jeweiligen Bestellung oder der Freigabe nicht einh?lt und dieser Verzug gem?? den Gesch?ftsbedingungen nicht entschuldbar ist, dann kann Dana sich Ersatzprodukte und Dienstleistungen aus einer anderen Quelle besorgen und der Lieferant haftet für die Zahlung solcher Ersatzprodukte und Dienstleistungen aus einer anderen Quelle. Dana wird weiterhin dem Lieferanten die gültigen Preise für die Produkte, die von den Ersatzprodukten und Dienstleistungen ersetzt werden, zahlen.

      c. Logistik

      Sofern nicht anderweitig von den Parteien vereinbart, ist Dana für die Auswahl der Transportart und der Spedition, die vom Lieferanten genutzt wird, verantwortlich und wird die Frachtpreise und andere Bedingungen mit der Spedition verhandeln. Sofern nicht anderweitig von den Parteien vereinbart, ist Dana für alle Zahlungen an die von Dana ausgew?hlte Spedition verantwortlich. Unbeschadet des Vorhergehenden, falls Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten (oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die nach Anweisung und Kontrolle des Lieferanten handelt) zum Unverm?gen des Lieferanten führen, den Lieferplan einzuhalten, wird der Lieferant eine erstklassige Frachtm?glichkeit ausw?hlen und die betroffenen Produkte auf seine Kosten so schnell wie m?glich an Dana versenden.

      d. ?nderungen der Einstandskosten

      Falls Dana w?hrend der Laufzeit eine wesentliche Erh?hung der Einstandskosten für die Produkte verzeichnet, wie zum Beispiel Importsteuern oder Frachtraten, kann Dana dem Lieferanten dieses Ereignis schriftlich mitteilen und eine Neuverhandlung der Preise für die betreffenden Produkte verlangen. Nach einer solchen Anforderung werden die Parteien die Preise für die betreffenden Produkte in gutem Einvernehmen neu verhandeln. Sofern die Parteien sich nicht darauf verst?ndigen k?nnen, die Preise innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung von Dana neu zu verhandeln, kann Dana den Vertrag ganz oder teilweise gem?? Abschnitt33.a (aus wichtigem Grund) dieser Gesch?ftsbedingungen kündigen.

      9. Vom Lieferanten verwalteter Bestand

      a. Sofern von Dana erfordert, wird der Lieferant, vorbehaltlich der ?berprüfung und Genehmigung von Dana, einen Plan für die Einrichtung und Beibehaltung eines Bestandsprogramms entwickeln und initiieren, welches vom Lieferanten verwaltet wird, einschlie?lich der Nutzung von Kan Ban Just-In-Time Produktionstechniken, bei denen Komponenten und Unterbaugruppen basierend auf der Benachrichtigung von Dana produziert werden.

      b. Der Lieferant verpflichtet sich, dass er jegliche Produkte, einschlie?lich der in Rede stehenden Produkte, an keine Parteien in Mengen und/oder zu einem Produktionsplan verkaufen, montieren oder herstellen wird oder sich vertraglich binden wird, diese zu verkaufen, zu montieren oder herzustellen, die die F?higkeiten des Lieferanten, seinen Pflichten gegenüber Dana gem?? dem Vertrag nachzukommen, beeintr?chtigen oder behindern k?nnten. Der Lieferant wird einen Bestand von Materialien in solchen Mengen vorhalten oder diese Rohmaterialien von seinen Lieferanten erwerben, damit er seinen Pflichten gegenüber Dana gem?? dem Vertrag nachkommen kann. Falls der Lieferant (a) nicht in der Lage ist, ausreichende Mengen von Rohmaterialien zu beziehen, um die Produkte zu liefern, die er allen seinen Kunden, einschlie?lich der in Rede stehenden Produkte, zu liefern verpflichtet ist oder (b) an der Erfüllung seiner Liefer – und Verkaufspflicht der Produkte gem?? dem Vertrag gehindert ist (wie zum Beispiel im Falle eines entschuldbaren Verzugs), wird der Lieferant der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber Dana gem?? dem Vertrag erste Priorit?t in der Reihenfolge der verfügbaren Best?nde von Rohmaterialien und seinen Fertigprodukten einr?umen. Der Lieferant gew?hrleistet, dass er keinen Vertrag oder eine Vereinbarung mit einem Kunden abgeschlossen hat, der mit seinen Versprechungen gem?? diesem Abschnitt 9b nicht zu vereinbaren ist, und er wird einen solchen Vertrag oder eine solche Vereinbarung auch nicht abschlie?en.

      10. Anlagen des Lieferanten

      Der Lieferant wird die Produkte nur in seinen Anlagen, die in der Bestellung genannten sind, herstellen, vertreiben und/oder liefern, und falls keine Anlage benannt ist, dann die vorgenannten Handlungen nur in den Anlagen, die zum Wirksamkeitsdatum bestehen (die ?Versorgungsanlagen“) ausführen. Der Lieferant darf die Versorgungsanlagen, die für die Herstellung der Produkte verwendet werden oder jegliches Verfahren, das bei der Herstellung der Produkte genutzt wird, nicht ohne Danas vorherige schriftliche Genehmigung ?ndern.

      11. Handelskredit, Herkunftsland

      ?bertragbare Kredite oder Vorteile in Verbindung mit den nach diesem Vertrag gekauften Produkten, einschlie?lich des Lieferantenkredits, Exportkredits, der Zollrückvergütung, des Rechts zur Erstattung von Abgaben, Steuern und Gebührennachl?ssen und ?hnliches (gemeinschaftlich ?Handelskredite“) in Bezug auf den Vertrag stehen Dana zu, es sei denn, gültiges Recht verbietet dies. Der Lieferant liefert Dana alle Informationen und Aufzeichnungen für die Produkte und jegliche andere Informationen oder eine notwendige Zusammenarbeit für Dana, um (1) Handelskredite zu erhalten, (2) jegliche Zollabgaben, Herkunftskennzeichnungen oder Etikettierungsanforderungen und Anforderungen zur Best?tigung oder zur Anmeldung des inl?ndischen Wertsch?pfungsanteils zu erfüllen (3) unter den anwendbaren Handelspr?ferenzpl?nen eine Pr?ferenzzollbehandlung zu beanspruchen (4) an jeglichen Programmen zum Abgabenaufschub oder zu den Freihandelszonen des Einfuhrlandes teilzunehmen, und (5) das Herkunftsland und den Wert der Produkte festzulegen, einschlie?lich einer eidesstattlichen Versicherung zur Herstellung und, falls anwendbar, NAFTA Herkunftsbescheinigungen.

      12. Exportlizenzen, Sicherheit

      a. Lizenzen

      Der Lieferant holt alle Exportlizenzen und Genehmigungen ein und zahlt alle Exportsteuern, Tarife, Abgaben und Gebühren in Verbindung mit der Herstellung und der Zurverfügungstellung von Produkten und Dienstleistungen, es sei denn, schriftlich ist etwas anderes vereinbart worden, in welchem Fall der Lieferant alle Informationen und notwendigen Aufzeichnungen zur Verfügung stellt, damit Dana diese Exportlizenzen oder Genehmigungen einholen kann.'

      b. Sicherheit

      Der Lieferant die Produkte in ein Land aus einem Standort liefert, der sich au?erhalb eines solchen Landes befindet, dann haftet der Lieferant für und wird Sicherheitsma?nahmen umsetzen, um den sicheren Transport der Güter durch die Beschaffungskette hindurch zu gew?hrleisten und wird alle anwendbaren Sicherheitsanforderungen (einschlie?lich der Sicherheit der Werks – und Versandbeh?lter), die das anwendbare Recht verlangt, einhalten.

      13. Arbeitsvertr?ge

      Der Lieferant teilt Dana das Ablaufdatum eines jeden gegenw?rtigen Arbeitsvertrages des Lieferanten oder das seiner Subunternehmer mit, welcher nicht mindestens sechs Monate vor dem Ablauf eines solchen Vertrages verl?ngert oder ersetzt wurde. Daraufhin kann Dana den Lieferanten schriftlich anweisen, einen zus?tzlichen Bestand der Produkte herzustellen und zu liefern unter Angabe der ben?tigten Produktmengen, deren Verpackung und Lagerung. Der Lieferant wird wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternehmen, um Danas schriftlichen Anweisungen vor dem Ablauf des gegenw?rtigen Arbeitsvertrages und bis zur Verl?ngerung des gegenw?rtigen Arbeitsvertrages oder Abschluss eines Neuvertrages zu entsprechen. Der Lieferant ist verantwortlich für die Kostentragung und jegliche zus?tzlichen Herstellungskosten. Der Klarheit halber: Weder der Ablauf eines Arbeitsvertrages noch der Eintritt eines Arbeitskampfes, Streiks, einer Arbeitseinstellung oder ?hnliche Ereignisse entbinden den Lieferanten von seiner Pflicht zur Vertragserfüllung.

      14. Produktprüfungen


      a. Die Abnahme der Produkte durch Dana ist kein Beweis dafür, dass die Produkte diesen Anforderungen entsprechen noch gilt eine Zahlung von Dana für die Produkte vor deren Prüfung als Abnahme der Produkte oder entbindet den Lieferanten von seiner Verantwortung für nicht konforme Produkte.

      b. Dana kann jegliches Produkt zurückweisen, das als Ergebnis einer Prüfung von Dana den in diesem Vertrag genannten Anforderungen nicht entspricht.'

      15. Produktgew?hrleistung, nicht konforme Produkte und Routen

      a. Produktgew?hrleistung

      Der Lieferant sichert zu, gew?hrleistet und verspricht, dass für den in der Bestellung aufgeführten Zeitraum oder für einen Zeitraum, der der Gew?hrleistung zeitlich entspricht, die Dana seinen Kunden einr?umt – der l?ngere Zeitraum soll Gültigkeit haben – alle Produkte, die Dana vom Lieferanten gem?? dem Vertrag liefert werden (i) neu sind; (ii) als unbeschwertes Eigentum frei von jeglichen Sicherheitsrechten, Ansprüchen, Forderungen, Pfandrechten oder anderen Beschwerungen sind; (iii) frei von M?ngeln im Design (auch wenn das Design von Dana genehmigt wurde), Material und der Ausführungsart sind; (iv) marktf?hig und für den beabsichtigten Zweck geeignet sind (v) allen Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und Leistungsanforderungen oder anderen von Dana oder Danas Kunden beigebrachten Beschreibungen entsprechen; (vi) allen einschl?gigen Gesetzen entsprechen und (vii) sich kein Handelsgeheimnis widerrechtlich aneignen oder kein Patent, keine Marke, kein Urheberrecht oder anderes gewerbliches Schutzrecht verletzen, dagegen versto?en, unerlaubterweise verwenden oder in sonstiger Weise umgehen oder dessen unrechtm??ige Nutzung darstellen. Zus?tzlich zu den vorgenannten Zusicherungen, Gew?hrleistungen und Versprechungen reicht der Lieferant an Dana die Rechte weiter, die er von den Herstellern und/oder Verk?ufern der Produkte, Rohmaterialien oder Komponenten (einschlie?lich der Gew?hrleistungsrechte) erhalten hat, in dem Umfang, dass diese Rechte abtretbar sind und tritt diese an Dana ab. Diese Gew?hrleistungen erfolgen zus?tzlich zu jeglichen konkludenten oder vom Gesetz vorgesehenen oder anderweitig vom Lieferanten abgegebenen Gew?hrleistungen und überleben die Annahme und Zahlung durch Dana.

      b. Nicht konforme Produkte

      Ohne Danas andere Rechtsbehelfe gem?? dem Vertrag oder das anwendbare Recht einzuschr?nken, kann Dana jegliche ihrer unten genannten Rechtsbehelfe im Hinblick auf ein solches Produkt ausüben, falls ein Produkt nicht den Gew?hrleistungen in Abschnitt 15.a (jeweils, ein ?nicht konformes Produkt”) entspricht:

      i. Zurückgesandtes Produkt

      Dana hat die Wahl, das nicht konforme Produkt an den Lieferanten zurückzusenden.

      ii. Ersatzprodukt

      Dana kann w?hlen, das nicht konforme Produkt an den Lieferanten zurückzusenden und den Lieferanten anzuweisen, auf seine Kosten das zurückgesandte nicht konforme Produkt durch ein anderes Produkt zu ersetzen, wobei dieses Ersatzprodukt im Einklang mit allen von Dana schriftlich zur Verfügung gestellten Instruktionen an Dana geliefert wird.

      iii. Nachbesserungen

      Falls Dana feststellt, dass es notwendig ist, ein nicht konformes Produkt zu reparieren und dazu zus?tzliche Arbeiten geh?ren (einschlie?lich der Kosten für jegliche Materialien), die notwendig sind, damit das nicht konforme Produkt v?llig konform wird (die ?Nachbesserungen“), kann Dana w?hlen (a) die Nachbesserungen selbst auszuführen, (b) die Nachbesserungen durch einen Dritten ausführen zu lassen oder (c) die Nachbesserungen durch den Lieferanten ausführen zu lassen. Im Falle von (a) und (b) werden die Kosten für die Nachbesserungen nach Wahl von Dana gegen die anderweitig an den Lieferanten für dieses nicht konforme Produkt f?llig werdenden Betr?ge verrechnet oder werden vom Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung von Dana getrennt erstattet. Im Fall von (c) erfolgen die Nachbesserungen auf Kosten des Lieferanten.

      iv. Verteidigung des Eigentums, Beseitigung von Beschwerungen Falls ein Produkt Rechtsm?ngel im Eigentum ausweist oder nicht frei von allen Sicherheitsrechten, Ansprüchen, Forderungen, Pfandrechten oder jeglichen anderen Beschwerungen ist, kann Dana w?hlen, dass der Lieferant auf seine Kosten die Verteidigung des diesbezüglichen Eigentums übernimmt und, falls von Dana schriftlich verlangt, wird der Lieferant unverzüglich dafür sorgen, dass jegliches Sicherheitsrecht, jegliche Forderung, jeglicher Anspruch, jegliches Pfandrecht oder jegliche Beschwerung unverzüglich entfernt oder freigegeben wird oder wird eine Sicherheit dafür hinterlegen. Falls der Lieferant es unterl?sst, ein solches Sicherungsrecht, einen solchen Anspruch, eine solche Forderung, ein solches Pfandrecht oder eine andere Beschwerung aufheben zu lassen oder eine Sicherheit innerhalb von zwei Tagen nach Danas diesbezüglicher Anforderung zu hinterlegen, dann kann Dana, nach eigener Wahl, entweder (a) die Aufhebung des Sicherungsrechts, Anspruchs, der Forderung, des Pfandrechts oder der anderen Beschwerung durch Hinterlegung einer Sicherheit aufheben lassen, in welchem Fall der Lieferant Dana gegenüber für die dafür angefallenen Auslagen, einschlie?lich jeglicher geleisteten Zahlungen zur Aufhebung des Sicherungsrechts, Anspruchs, der Forderung, des Pfandrechts oder der anderen Bescherung haftet oder,(b) ihre Annahme dieses Produktes widerrufen, in welchem Fall der Lieferant unverzüglich jegliche Vergütung, die er von Dana in Verbindung mit solchen Produkten erhalten hat zusammen mit allen bei Dana entstandenen Kosten in Verbindung mit diesem Widerruf erstattet. Der Klarheit halber: alle reparierten oder ersetzen Produkte unterliegen den Gew?hrleistungen gem?? Abschnitt 15.a.

      c. Rückruf

      Sollte Dana festlegen, dass vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Produkte zu einem freiwilligen oder von der Regierung verlangten Rückruf, einer von Dana oder ihren Kunden initiierten Serviceoffensive oder zu einem anderen Programm beitragen oder dieses begründen (?Rückruf“), haftet der Lieferant für alle Kosten und Sch?den aus diesem Rückruf, einschlie?lich der Benachrichtigungskosten, Reparatur – und/Ersatzkosten, Geldbu?en, Vertragsstrafen und Rückk?ufe sowie der Versand –, Arbeits – und der administrativen Kosten basierend auf Danas gutgl?ubiger Zuordnung des Rückrufs. Dieser Abschnitt beschr?nkt nicht die Haftung des Lieferanten unter jeglichen anderen Vertragsbestimmungen.

      16. Abgelehnte Produkte

      Sofern Dana Produkte gem?? den Abschnitten 14 oder 15 ablehnt, verringert der Lieferant die Produktmenge gem?? der Bestellung oder Freigabe um die gleiche Anzahl der abgelehnten nicht konformen Produkte; und Dana ist nicht verpflichtet für diese abgelehnten Produkte Zahlung an den Lieferanten zu leisten. Falls Dana bereits für die abgelehnten Produkte gezahlt hat, dann wird der Lieferant alle von Dana für diese Produkte gezahlten Betr?ge unverzüglich an Dana zurückzahlen. Die von Dana abgelehnten Produkte werden auf Risiko des Lieferanten bei Dana gelagert. Der Lieferant haftet für alle Kosten der Rücksendung der abgelehnten Produkte. Das Unverm?gen des Lieferanten, Dana innerhalb von zehn Tagen (oder innerhalb einer kürzeren Zeitspanne, falls dies unter den Umst?nden wirtschaftlich angemessen ist) nach der Bekanntgabe der Ablehnung an den Lieferanten, Instruktionen zu geben, berechtigt Dana, dem Lieferanten die Lagerung und das Handling zu berechnen und sich der jeweiligen abgelehnten Produkte ohne jegliche Haftung zu entledigen.

      17. Dienstleistungen

      Der Lieferant sichert zu gew?hrleistet, dass die Dienstleistungen: (i) in einer guten und fachm?nnischen Weise und im Einklang mit den besten Normen der Branche erbracht werden; (ii) im Einklang mit allen einschl?gigen Gesetzen erbracht werden; (iii) von Personen erbracht werden, die ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis nach autorisiert sind, die Dienstleistungen im Einklang mit den einschl?gigen Einwanderungsgesetzen zu erbringen; (iv) allen Anforderungen der Bestellung entsprechen; und (v) keinen Handelsgeheimnissen zuwider handeln oder diese verletzen, dagegen versto?en, diese brechen oder in anderer Weise gegen jegliches Patent, jegliche Marke, jegliches Urheberrecht oder andere Rechte des geistigen Eigentums handeln oder die unerlaubte Nutzung der Vorgenannten darstellen. Falls Dana feststellt, dass der Lieferant seine Gew?hrleistung unter diesem Abschnitt verletzt hat und es notwendig ist, die Dienstleistungen neu zu erbringen oder zu korrigieren (?Nachbesserung der Dienstleistungen“), dann kann Dana w?hlen a) die Nachbesserung der Dienstleistungen selbst durchzuführen, b) die Nachbesserung der Dienstleistungen durch einen Dritten durchführen zu lassen oder c) die Nachbesserung der Dienstleistungen durch den Lieferanten durchführen zu lassen. Im Falle von (a) und (b) werden die Kosten für die Nachbesserungen der Dienstleistungen nach Wahl von Dana gegen die anderweitig an den Lieferanten für diese Dienstleistungen f?llig werdenden Betr?ge verrechnet oder werden vom Lieferanten innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung von Dana getrennt erstattet. Im Fall von (c) erfolgen die Nachbesserungen der Dienstleistungen auf Kosten des Lieferanten.

      18. Versicherung und Entsch?digung

      a. Versicherung

      W?hrend der Laufzeit wird der Lieferant auf eigene Kosten die folgenden Versicherungsdeckungen mit einer Mindestdeckung wie folgt vorhalten:i. Arbeitsunfallversicherung

      (1) Gesetzliche Grenzen, einschlie?lich der Grenzen der Arbeitgeberhaftpflicht, jedoch nicht geringer als €1,000,000.

      (2) Für alle weiteren Mitarbeiter eine Arbeitnehmerversicherung oder Vorsorgeleistungen, die üblich und im Allgemeinen und/oder im Arbeitsland oder gegebenenfalls Wohnsitz des Mitarbeiters erforderlich sind. Solche Versicherungen oder Vorsorgeleistungen k?nnen über ein nicht staatlich gestütztes Programm oder über die Sozialversicherung oder Privatversicherung erfolgen, die üblicherweise und im Allgemeinen und/oder im Arbeitsland oder gegebenenfalls Wohnsitz des Mitarbeiters erforderlich sind.

      ii. Betriebshaftpflichtversicherung: Nicht weniger als € 5,000,000 (einschlie?lich Produkte/abgeschlossener Betriebsabl?ufe, vertragliche Haftung, K?rperverletzung und Pers?nlichkeitssch?den durch Werbung) für Personen- und Sachschaden je Schadenseintritt. Diese Deckung enth?lt keinen Haftungsausschluss für berufsbedingte Dienstleistungen. Die Deckung besteht auf weltweiter Basis, unabh?ngig davon, wo das Ereignis, das die Haftung ausl?st, eintritt oder wo der Rechtsstreit oder die Klage auf Haftung erhoben wird. Die Deckung kann unter einem Haupt- und/oder einem zus?tzlichen Versicherungsschein bestehen. Falls eine solche Deckung auf einem Anspruchserhebungsprinzip besteht (d.h. die Versicherungsscheine decken Ansprüche w?hrend der Laufzeit der Versicherung ab), darf das rückwirkende Datum nicht sp?ter liegen als das Wirksamkeitsdatum und diese Deckung muss auf Dauer von fünf Jahren nach der Kündigung des Vertrages bestehen

      iii. Falls zutreffend, eine Kfz – Haftpflicht: €5,000,000 als Deckungsgrenze für die Nutzung von eigenen, nicht eigenen und angemieteten Fahrzeugen im Hinblick auf K?rperverletzungen oder Sachsch?den bei Unf?llen, bei denen diese Fahrzeuge in Verbindung mit diesem Vertrag beteiligt sind.iv. Falls zutreffend, eine Vollkaskoversicherung (einschlie?lich Transit, Fracht) für Sachwerte, die im Eigentum von Dana oder im Eigentum Dritter stehen und die gem?? dem Vertrag geliefert werden und welche im Besitz, Gewahrsam oder unter der Kontrolle des Lieferanten oder den Vertretern oder den Auftragnehmern des Lieferanten stehen bis zum Zeitpunkt, an dem Dana den Besitz wieder erlangt.v. Falls zutreffend, eine Vertrauensschadensversicherung, die das Eigentum Dritter abdeckt.

      vi. Jegliche andere Versicherungsdeckung, die Dana- im guten Glauben- für angemessen für die Produkte oder Dienstleistungen gem?? dem Vertrag h?lt.

      vii. Dach/Excedenthaftpflicht: €5,000,000 je Eintritt, anwendbar auf die erste Betriebshaftpflichtversicherung, Kfz – Haftpflicht oder Arbeitgeberhaftpflicht.

      Jegliche Deckungen gem?? dem Vertrag werden so versichert oder best?tigt, damit sie die Erstversicherungen und keine ?berdeckungen einer von Dana vorgehaltenen Versicherung darstellen. Zus?tzlich werden diese Deckungen bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen, die mindestens eine AM Best Rating, A-X oder ?hnliche, abh?ngig von der ?rtlichen Versicherungspraxis aufweisen k?nnen. Am Wirksamkeitsdatum und bei jeder nachfolgenden Verl?ngerung seiner Versicherungsdeckung wird der Lieferant Dana Versicherungsscheine übermitteln, aus denen sich die ben?tigten Deckungen unter Angabe jeglicher Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen ergeben. Bei einer Stornierung oder einer fehlenden Verl?ngerung einer erforderlichen Versicherungsdeckung, wird der Lieferant oder sein Versicherer Dana eine Mitteilung mit einer vorherigen 30-t?gigen Frist geben. Der Lieferant wird Dana als zus?tzliche Versicherte in den oben genannten Versicherungsscheinen angeben, mit der Ausnahme der Arbeitsunfallversicherung.

      Die Pflichten des Lieferanten unter diesem Abschnitt 18.a begrenzen oder verringern auf keinen Fall seine Entsch?digungspflicht oder Haftung für Ansprüche, die von diesem Vertrag umfasst werden.

      b. Entsch?digung durch den Lieferanten


      Der Lieferant ist damit einverstanden, Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden und jeden ihrer jeweiligen gegenw?rtigen oder früheren Vorst?nde, Mitarbeiter, Subunternehmer, Rechtsnachfolger und Zessionare (die ?zu entsch?digenden Parteien von Dana”) von und gegen jegliche Haftungen, Sch?den, Gebühren, Strafgelder, Kosten, Ansprüche, Forderungen und Auslagen (einschlie?lich angemessener Kosten für Rechtsberater und Sachverst?ndige) ,die in Verbindung mit oder aus der Vertragserfüllung durch den Lieferanten entstehen, zu entsch?digen und freizuhalten, einschlie?lich:

      i. Jeglicher Verletzung seiner Zusicherungen, Gew?hrleistungen, Versprechen oder Pflichten gem?? dem Vertrag durch den Lieferanten;

      ii. Jeglicher fahrl?ssigen, betrügerischen oder vors?tzlichen Handlung oder Unterlassung des Lieferanten oder seiner Vorst?nde, Mitarbeiter, Subunternehmer, Vertreter oder Zessionare;

      iii. Jeglicher Sicherheiten, Ansprüche, Forderungen, Pfandrechte oder jeglicher anderen Beschwerungen, die sich nachteilig auf die Eigentümerschaft von Dana oder ihrer Kunden an den Produkten, den Werkzeugen von Dana oder anderem Eigentum von Dana auswirken;

      iv. Des Unverm?gens des Lieferanten, den Abschnitt 26 (rechtliche Einhaltung und Gesch?ftsverhalten) zu befolgen;v. Aller von Mitarbeitern des Lieferanten oder seiner Tochtergesellschaften oder Subunternehmer vorgebrachten Ansprüche; oder

      vi. Aller Ansprüche auf K?rperverletzung, Tod oder Sch?den an materiellem oder immateriellen pers?nlichen Eigentum oder an Liegenschaften, einschlie?lich der Ansprüche eines Mitarbeiters von Dana (oder ihrer Subunternehmer oder Kunden), sofern durch Handlungen oder Unterlassungen des Lieferanten oder einer seiner Tochtergesellschaften oder Subunternehmer entstanden;

      c. Entsch?digungsverfahren

      Die zu entsch?digende Partei von Dana wird den Lieferanten von jedem Anspruch oder jeder Klage, für die sie eine Entsch?digung unter diesem Abschnitt 18 fordert, benachrichtigen und angemessener Weise mit dem Lieferanten bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs oder einer solchen Klage auf Kosten des Lieferanten zusammenarbeiten. Der Lieferant hat das Recht, die Verteidigung eines solchen Anspruchs oder einer solchen Verhandlung für eine Beilegung oder einen Vergleich führen, au?er dass die zu entsch?digende Partei von Dana in ihrem eigenen Ermessen entscheiden kann, sich an der Verteidigung eines solchen Anspruchs oder einer solchen Klage auf Kosten der zu entsch?digenden Partei von Dana zu beteiligen. Unbeschadet des Vorherstehenden darf der Lieferant nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der zu entsch?digenden Partei von Dana jegliche Eintragung eines Vergleiches bei jeglichem begonnenen oder drohenden Anspruch oder Klage beilegen, vergleichen oder ihr zustimmen, es sei denn, dieser Vergleich, diese Beilegung oder Genehmigung: (i) umfasst eine unbedingte Freigabe der entsprechenden zu entsch?digenden Partei von allen Haftungen aus einem solchen begonnenen oder drohenden Anspruch oder einer Klage; und (ii) erfolgt nur entgeltlich und beinhaltet keine Erkl?rung oder eine Anerkenntnis eines Verschuldens, Fehlers oder eines Unverm?gens zur Handlung durch oder zugunsten jeglicher zu entsch?digenden Partei von Dana oder berührt anderweitig jegliche zu entsch?digende Partei von Dana nachteilig.

      d. Wahl des Rechtsmittels

      Falls ein gem?? dem Vertrag geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung vom Lieferanten für eine widerrechtliche Verwendung jegliches Handelsgeheimnisses oder für eine Verletzung, Missachtung oder einen Versto? oder in jeglicher anderen Weise eine unerlaubte Nutzung jeglichen Patentes, jeglicher Marke, jeglichen Urheberrechts oder jeglichem anderen Rechts des geistigen Eigentums gehalten wird oder einen solchen Versto? darstellt oder der Lieferant dies als wahrscheinlich erachtet, wird der Lieferant zus?tzlich zu seinen Pflichten zur Entsch?digung und ohne die Begrenzung jeglicher anderen Rechtsmittel, die Dana nach Recht und Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, auf seine Kosten und nach Absprache mit Dana über deren Pr?ferenz in einem solchen Fall, entweder: (a) für die zu entsch?digenden Parteien von Dana das Recht beschaffen, mit der Nutzung eines solchen Produktes oder einer solchen Dienstleistung fortzufahren; (b) ein solches Produkt oder eine solche Dienstleistung mit einem nicht verletzenden oder nicht zuwiderhandelnden Ersatz austauschen, vorausgesetzt, dass ein solcher Ersatz die Funktionalit?t, Leistung oder Qualit?t des Produktes oder der Dienstleistung nicht beeintr?chtigt; (c) ein solches Produkt oder eine solche Dienstleistung ab?ndern oder ab?ndern lassen, damit es nicht verletzend und nicht zuwiderhandelnd wird, vorausgesetzt, dass eine solche Ab?nderung die Funktionalit?t, Leistung oder Qualit?t des Produktes oder der Dienstleistung nicht beeintr?chtigt; (d) eine funktionierende Ausweichl?sung schaffen, die keinen nachteiligen Effekt auf Dana oder ihre Kunden hat oder die Funktionalit?t, Leistung oder Qualit?t des Produktes oder der Dienstleistung nicht beeintr?chtigt.

      19. Geistiges Eigentum.

      a. Geistiges Eigentum von Dana

      Die Parteien anerkennen, dass dieser Vertrag dem Lieferanten kein Patent, Handelsgeheimnis, keine Marke, Dienstmarke, kein Urheberrecht, Halbleiterschutzrecht oder ein anderes geistiges Eigentum (gemeinschaftlich ?Rechte des geistigen Eigentums“ ) von Dana oder Danas Kunden, die Dana dem Lieferanten zug?nglich macht oder auf die der Lieferant gem?? dem Vertrag Zugriff hat, einr?umt, au?er dem Recht, das geistige Eigentum streng und allein in Verbindung mit der Herstellung, der Lieferung und/oder Reparatur jeglicher Produkte für Dana zu nutzen.

      b. Geistiges Eigentum des Lieferanten

      Der Lieferant r?umt Dana und ihren Tochtergesellschaften hiermit eine immer w?hrende, bezahlte, Umsatzbeteiligung freie, nicht exklusive, weltweite und unwiderrufliche Lizenz an allen Rechten des geistigen Eigentums ein, welche in Verbindung mit den Produkten und den Arbeitsprodukten der Dienstleistungen existieren oder davon umfasst oder damit genutzt werden, mit der Berechtigung, Sublizenzen an andere zu vergeben, Produkte inklusive der Produkte und Produkte, die den Produkten ?hnlich oder mit ihnen identisch sind, herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu vertreiben, vertreiben zu lassen, mit anderen Produkten zu verbinden, mit anderen Produkten verbinden zu lassen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, reparieren, rekonstruieren oder wieder aufzubauen und sie reparieren, rekonstruieren oder wieder aufbauen zu lassen.

      c. Softwarelizenz

      Falls ein Produkt die Nutzung einer Software erfordert, muss der Lieferant Dana eine dauerhafte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, vollst?ndig abbezahlte, übertragbaren und zuweisbare Lizenz zur Nutzung der Software und aller zugeh?rigen Materialien (die ?Dokumentation“) gew?hren. Eine unbeschr?nkte Anzahl an Besch?ftigten, Vertreter, Auftragnehmer, Berater und Drittanbieter der verbundenen Unternehmen von Dana sind dazu berechtigt, die Rechte auszuüben, die Dana im Rahmen dieses Vertrags gew?hrt werden. Der Lieferant wird Dana Kontaktdaten für den Softwaresupport zur Verfügung stellen. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet, dass die Software allen hierin beschriebenen Produktgarantien entspricht und frei von Programmierfehlern sein wird. Falls die Software nicht der vorgenannten Gew?hrleistung entspricht, muss der Lieferant die nichtkonforme Software reparieren oder ersetzen. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet weiterhin, dass die Software frei von Viren ist und bleiben wird und keine Trojaner, Backdoors, Lockouts, Unterbrechungsmechanismen oder sonstige abschaltende Software oder Code enth?lt, der jegliche Elemente der Software oder des Produkts besch?digen, abschalten, unterbrechen oder l?schen kann. ?Software“ umfasst jegliche Betriebssystemsoftware und jegliche sonstige Software, die auf dem Produkt installiert wurde, ihm zugeordnet oder mit ihm ausgeliefert wurde, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, jegliche Aktualisierungen, Upgrades, Patches, neue Versionen, Bugfixes, technische Verbesserungen und Erweiterungen einer solchen Software.

      20. Mitteilungen

      Falls eine Partei der anderen gem?? dem Vertrag eine Mitteilung machen muss oder ihr erlaubt ist, eine Mitteilung zu machen, erfolgt diese Mitteilung schriftlich, es sei denn, hiernach wird etwas anderes bestimmt und gilt als zugestellt, wenn sie h?ndisch übergeben wird, bei ?bergabe an einen Expresskurier mit einem verl?sslichen System zur Nachverfolgung der Lieferung, nach einem Tag ab Anlieferung, oder bei Versand mit der Post, nach fünf Tagen, falls der Postversand per Einschreiben/Rückschein und vorfrankiert erfolgt oder bei Absendung, falls die ?bertragung durch elektronische Post erfolgt. Rechtliche Mitteilungen, einschlie?lich Mitteilungen zur Kündigung und zur vorgeschlagenen Vertragserg?nzung werden an die Adresse, die in der Bestellung angegeben ist oder an eine solche andere Adresse, wie sie die Partei angegeben hat, versandt. Mitteilungen zum Betriebsablauf, einschlie?lich Mitteilungen zur ?nderung der Spezifikationen für die Produkte k?nnen mit E-Mail oder anderen schriftlichen Mitteln an den jeweiligen Stellvertreter einer Partei gesandt werden.

      21. Vertraulichkeit und Datensicherheit

      a. Geheimhaltung

      i. Jede Partei ist damit einverstanden, dass die ihr von der anderen Partei zum Zwecke der gegenseitigen Gesch?ftst?tigkeiten zu Verfügung gestellte Information vertraulich und eigentumsrechtlich geschützt ist (?vertrauliche Information“). Im Fall von Dana umfasst die vertrauliche Information auch: (i) die Spezifikationen, Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente, den Schriftverkehr, die Daten und andere sich auf die Produkte beziehende Materialien von Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (ii) alle Informationen bezüglich der Betriebsabl?ufe, Angelegenheiten und das Gesch?ft von Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (iii) die Werkzeuge von Dana; (iv) die Rechte des geistigen Eigentums von Dana; und (v) diese Vertragsbedingungen.

      ii. Jede Partei ist damit einverstanden, die jeweilige vertrauliche Information der anderen Partei vertraulich zu behandeln und den Zugriff auf sie zu beschr?nken sowie sie nur gegenüber jenen Vorst?nden, leitenden Angestellten, Beratern, Mitarbeitern, Vertretern und Auftragsnehmern der erhaltenen Partei (einschlie?lich, im Fall von Dana, ihrer Tochtergesellschaften und Kunden), die diese vertrauliche Information kennen müssen, offen zu legen. Keine Partei wird die vertrauliche Information der anderen Partei mittel – oder unmittelbar gegenüber einer anderen Person, Firma, einem anderen Unternehmen oder einer anderen Entit?t ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offen legen.

      iii. Sofern die erhaltende Partei jegliche vertrauliche Information unautorisiert nutzt oder offen legt wird die erhaltende Partei der offenlegenden Partei die Offenlegung sofort anzeigen und wird jegliche unautorisierte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Information heilen.

      iv. Die vertrauliche Information einer Partei umfasst keine Informationen, die (i) der ?ffentlichkeit in der Branche, auf die sich diese Information bezieht, im Allgemeinen zur Verfügung steht oder stehen wird, au?er durch eine nicht autorisierte Offenlegung unter Verletzung dieses Vertrages (ii) von der erhaltenen Partei von einem Dritten, der keiner Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber der offenlegenden Partei diesbezüglich unterliegt, rechtm??ig erhalten wurde (iii) von der erhaltenen Partei ohne die Nutzung der vertraulichen Information der offenlegenden Partei unabh?ngig entwickelt wurde, oder (iv) von der offenlegenden Partei zur Offenlegung genehmigt wurde.

      v. Der Lieferant wird sofort bei Ablauf oder Kündigung dieses Beschaffungsvertrages oder zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach schriftlicher Anfrage von Dana ohne zus?tzliche Kosten die vertrauliche Information von Dana und alle Kopien davon an Dana herausgeben (oder nach Wahl von Dana durch seine Rechtsabteilung best?tigen, dass die vertrauliche Information von Dana und alle Kopien davon sicher entsorgt worden sind).

      vi. Der Lieferant anerkennt und ist damit einverstanden, dass die tats?chliche oder drohende Verletzung dieses Abschnittes bei Dana einen nicht wieder gut zu machenden Schaden verursachen wird, der durch einen monet?ren Schadensersatz nicht hinreichend gedeckt wird oder der schwierig zu ermitteln ist, und dass Dana berechtigt ist, ohne die Hinterlegung einer Sicherheit und zus?tzlich zu jeglichen ihr zustehenden Rechtsbehelfen nach Billigkeitsrecht, eine einstweilige oder dauerhafte Verfügung zu beantragen.

      b. Geheimhaltung

      i. ?Dana-Daten“ bedeutet (i) alle im Rahmen dieses Vertrags durch Dana erzeugten, bereitgestellten oder eingereichten Daten bzw. deren Erzeugung, Bereitstellung oder Einreichung durch Dana veranlasst wurde, (ii) alle Daten und Informationen, die bezüglich des Gesch?fts von Dana erzeugt, bereitgestellt oder eingereicht wurde oder deren Erzeugung, Bereitstellung oder Einreichung durch Lieferanten, Besch?ftigte, Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen veranlasst wurde, (iii) alle solche Daten und Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet oder aufbewahrt oder Dana zur Verfügung gestellt werden, einschlie?lich von Daten, die in Formularen, Berichten und sonstigen ?hnlichen Dokumenten durch den Lieferanten, seinen Besch?ftigten, Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen als Teil dieses Vertrags bereitgestellt wurden.

      ii. Schutzvorkehrungen. Der Lieferant wird ein Datensicherheitsprogramm für Dana-Daten erstellen, das (i) die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Dana-Daten gew?hrleistet; (ii) vor voraussichtlichen Bedrohungen und Gefahren schützt, die die Sicherheit und Integrit?t solcher Dana-Daten oder die Systeme des Lieferanten gef?hrden, auf denen Dana-Daten verarbeitet oder aufbewahrt werden und (iii) vor unbefugter Verwendung oder vor unbefugtem Zugriff auf solche Dana-Daten und Lieferanten-Systeme schützt. Alle vorangehend aufgeführten Punkte müssen geltendes Recht befolgen und dürfen nicht weniger strikt sein, als die Ma?nahmen, die der Lieferant für eigene Daten und Informationen ?hnlicher Natur einsetzt und diese Sicherheitsma?nahmen und -verfahren dürfen unter keinen Umst?nden unter dem Niveau des Industriestandards für solche Dienste liegen. Die Schutzma?nahmen des Lieferanten müssen mindestens und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden Folgendes umfassen: (1) Die angemessene Sicherung der Gesch?ftsr?ume, Datenzentren, Aktenordner, Server, Backupsysteme und Computerausrüstung, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, aller Mobilger?te und sonstiger Ger?te, auf denen Daten gespeichert werden k?nnen; (2) die Implementierung von Netzwerk-, Ger?te-, Datenbank- und Plattformsicherheit; (3) die Sicherung der Datenübertragung, -aufbewahrung und -l?schung; (4) die Implementierung der Authentifizierung und der Zugangskontrolle innerhalb der Medien, Anwendungen, Betriebssysteme und Ger?te; (5) die Verschlüsselung sensibler Dana-Daten (durch Dana
      gekennzeichnet), die auf jeglichen Mobilmedien gespeichert oder über ?ffentliche oder drahtlose Netzwerke übertragen werden; (6) die physische oder logische Trennung der Dana-Daten von Daten des Lieferanten oder seiner anderen Drittanbieter, damit es zu keiner Vermischung der Daten kommt; (7) die Implementierung geeigneter pers?nlicher Sicherheits- und Integrit?tsverfahren sowie -praktiken, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, der Durchführung von Leumundsprüfungen in ?bereinstimmung mit dem geltenden Gesetz und (8) der Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsschulungen für das Personal des Lieferanten.

      iii. IT-Sicherheitsprüfung. Der Lieferant wird auf Anfrage von Dana eine IT-Sicherheitsprüfung (?ITSicherheitsprüfung“) durchführen, die zumindest eine ?berprüfung des vorstehenden Datensicherheitsprogramms des Lieferanten umfassen muss, einschlie?lich der ?berprüfung der: (i) externen Computernetzwerke, (ii) internen Computernetzwerke (einschlie?lich von drahtlosen Netzwerken), (iii) Datensicherheitsarchitektur, (iv) physischen Sicherheit und (v) Anwendungen mit Internetzugang. Der Lieferant muss innerhalb von 30 Tagen nach der Durchführung der IT-Sicherheitsüberprüfung Folgendes bei Dana einreichen: 
      (1) eine Zusammenfassung der Ergebnisse und (2) einen Plan, um jegliche im Rahmen der IT-Sicherheitsprüfung entdeckte M?ngel schnellstm?glich (und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen) und in ?bereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages zu beheben.

      iv. IT-Frageb?gen. Der Lieferant muss auf Anfrage IT-Sicherheitsfrageb?gen beantworten, die von Dana bereitgestellt werden. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet, dass seine Antwort auf solche Frageb?gen vollst?ndig und richtig sein werden.

      v. Verletzungen der Datensicherheit. Der Lieferant wird Dana über jegliche tats?chlichen oder vermuteten (a) unbefugten, versehentlichen oder unberechtigten Zugriff auf Dana-Daten oder deren Erwerb, Verwendung, Verlust, Offenlegung, ?nderung, Besch?digung oder Verarbeitung unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden, nach der Feststellung dieser Umst?nde informieren. Gleiches gilt für (b) Eingriffe in Verfahren, Funktionen oder Daten auf IT-Systemen von Dana, seiner verbundenen Unternehmen oder Drittanbieter, die sich nachteilig auf die Gesch?fte von Dana auswirken (eine ?Sicherheitsverletzung“). Die Benachrichtigung des Lieferanten wird, falls bekannt, die Auswirkungen der Sicherheitsverletzung auf Dana, die Art der Sicherheitsverletzung und die durch den Lieferanten unternommenen Korrekturma?nahmen umfassen. Der Lieferant muss unverzüglich alle erforderlichen und empfehlenswerten Ma?nahmen ergreifen und vollst?ndig mit Dana auf angemessene und rechtm??ige Weise kooperieren, um solche Sicherheitsverletzungen zu vermeiden, einzud?mmen und zu korrigieren.

      22. Qualit?t

      Der Lieferant wird die laufende Qualit?tsverbesserung bei der Herstellung, der Produktion und dem Vertrieb der Produkte f?rdern. Der Lieferant h?lt die Verfahren zur Qualit?tssicherung, ?berprüfungen und Standards ein, die von Dana für Lieferanten bei der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen vorgegeben werden, die dem Wesen nach den Produkten ?hneln. Zu diesen Standards geh?ren die Qualit?tsanforderungen zum System ?ISO/TS 16949“ und jegliche andere Qualit?tsstandards und Verfahren, die im Lieferantenhandbuch zur Qualit?t angegeben sind. Alle Kosteneinsparungen als Ergebnis dieser Anstrengungen dienen dazu, den Gesamtpreis der Produkte zu verringern. Der Lieferant wird weiterhin alle zwingenden Qualit?tsnormen, Produktzertifizierungen und andere Anforderungen zur Qualit?t nach dem geltenden Recht einhalten.

      23. Dienstleistungsbedarf

      a. Dienstleistungsbedarf für gegenw?rtige Modelle

      Sofern Dana es erfordert, wird der Lieferant die Produkte an Dana für den Dienstleistungsbedarf für Danas neue und gegenw?rtige Modelle zu den gegenw?rtigen Preisen gem?? dem Vertrag liefern. Der Lieferant wird die Produkte zu solchen Zeiten und in solchen Mengen liefern, wie sie notwendig sind, damit Dana ihre Dienstleistungsanforderungen für neue und gegenw?rtige Modelle erfüllen kann.

      b. Dienstleistungsbedarf für vergangene Modelle

      Falls von Dana angefordert, wird der Lieferant die Produkte für den Dienstleistungsbedarf für vergangene Modell auf einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Herstellungsende der Produkte oder für den Zeitraum, der von den Kunden von Dana angefordert wird, der l?ngere Zeitraum soll gelten (der ?Zeitraum für vergangene Modelle“) liefern, jedoch begrenzt auf einen H?chstzeitraum von 20 Jahren. Der Lieferant wird die Produkte zu solchen Zeiten und in solchen Mengen liefern, wie sie notwendig sind, damit Dana ihren Dienstleistungsbedarf für vergangene Modelle erfüllen kann. Auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Originalherstellung der Produkte, entsprechen die Preise für die Dienstleistungsprodukte der vergangenen Modelle denen, die zum Herstellungsende der Produkte für den Dienstleistungsbedarf von Danas gegenw?rtigen Modellen galten. Danach werden die Parteien im guten Einvernehmen die Preise, Mengen und Lieferbedingungen für die Belieferung von Produkten verhandeln, einschlie?lich des Zeitraumes zwischen dem Zeitraum für vergangene Modelle, basierend auf der Verfügbarkeit und den Kosten der ben?tigten Materialien, der Lieferung und der erfahrenen Arbeitskr?ften sowie den zus?tzlichen Kosten für die Einrichtung der Ger?te, der Verpackung, dem Versand und der Bearbeitung.

      24. Werkzeuge

      a. Eigentum

      Im Innenverh?ltnis zwischen Dana und dem Lieferanten sind alle Werkzeuge, Matrizen, Bohrschablonen, Haltevorrichtungen, Zeichnungen, Gussformen, Muster, Schablonen, Lehren, Vorr?te, Materialien und ?hnliche (?Werkzeuge“), die Dana dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder an ihn bezahlt (entweder mittelbar oder durch Amortisation der Kosten des Produktpreises) zwecks Herstellung oder Kauf für die Verwendung w?hrend der Vertragserfüllung (?Werkzeuge von Dana“) das alleinige pers?nliche Eigentum von Dana. Der Lieferant h?lt alle Werkzeuge von Dana als Pfand vor und haftet für den Verlust oder den Schaden an den Werkzeugen von Dana w?hrend sich diese in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant wird keine Werkzeuge von Dana (au?er den Versandbeh?ltern und ?hnlichen) ohne Danas vorherige schriftliche Genehmigung aus den Herstellungsanlagen entfernen. Alle Ersatzteile, Anfügungen, Verbesserungen oder Zubeh?r zum Werkzeug von Dana werden zum Teil vom Werkzeug von Dana, es sei denn, sie k?nnen ohne Schaden von den Werkzeugen von Dana entfernt werden. Der Lieferant stellte danach eine Liste und den Zustand aller Werkzeuge von Dana in seinem Besitz auf Anfrage hin zur Verfügung.

      b. Zahlung

      Für Werkzeuge von Dana, die von Dana dem Lieferanten nicht zur Verfügung gestellt werden, ist Dana nicht verpflichtet, zu zahlen, bis der Lieferant Dana eine detaillierte Liste und Aufzeichnung zu den angemessenen Kosten für die Werkzeuge übermittelt hat und Dana die Werkzeuge von Dana durch ein genehmigtes ? Bezugsrecht der Teilübersendung“ oder ein anderes Verfahren von Dana akzeptiert hat. Falls der Lieferant es unterl?sst, Aufzeichnungen zu den angemessenen Kosten zu übermitteln, ist Dana nicht verpflichtet, mehr als den angemessenen Marktwert für die Werkzeuge von Dana zu zahlen, unabh?ngig von den Kosten, die auf ihnen liegen.

      c. Pflichten des Lieferanten in Bezug auf die Werkzeuge von Dana

      Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana im Einklang mit den Anweisungen von Dana und wie weiterhin im Lieferantenhandbuch zur Qualit?t aufgeführt, etikettieren, um ihre genaue Identifizierung zu erm?glichen und wird die Werkzeuge von Dana von seinen Werkzeugen getrennt halten. Auf Kosten des Lieferanten wird der Lieferant die Werkzeuge von Dana reparieren und warten und sie in einem guten arbeitsbereiten Zustand halten. Falls eine Partei feststellt, dass ein Ersatz eines der Werkzeuge von Dana, gleich aus welchem Grund, notwendig ist, einschlie?lich der normalen Abnutzung, dann werden die Parteien miteinander bezüglich der zeitlichen Vorgabe, des Verfahrens und der Zahlung für einen solchen Ersatz sprechen. Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Dana ersetzen. Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana ausschlie?lich dafür nutzen, die Produkte für Dana herzustellen, zu lagern und zu transportieren und wird sie für keine andere Zwecke nutzen. Bei Ablauf oder g?nzlicher oder teilweiser Kündigung des Vertrages wird der Lieferant die entsprechenden Werkzeuge von Dana und jegliche Betriebsbl?tter, Verfahrensdaten oder andere notwendige Informationen zur Belegung ihrer Nutzung kostenfrei lagern, bis er die Anweisungen von Dana bezüglich ihrer weiteren Verfügung erh?lt.

      d. Freigabe der Werkzeuge von Dana

      Der Lieferant wird auf Anfrage von Dana sofort gegenüber Dana die Werkzeuge von Dana freigeben und Dana kann diese und anderes Eigentum von Dana oder ihren Kunden jederzeit direkt oder ohne Zahlung jeglicher Art in Besitz nehmen. Der Lieferant gibt die angeforderten Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum Dana gegenüber frei, und der Lieferant wird diese Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum gem?? den Anforderungen von Dana oder gegebenenfalls der Spedition von Dana sicher verpacken, kennzeichnen und liefern. Falls der Lieferant die Werkzeuge von Dana und das Eigentum von Dana oder ihren Kunden im Einklang mit diesem Abschnitt nicht freigibt oder liefert, kann Dana auf Kosten des Lieferanten (1) eine sofortige gerichtliche Verfügung auf Inbesitznahme ohne Benachrichtigung und ohne Gestellung einer Sicherheitsleistung beantragen und (2) die R?umlichkeiten des Lieferanten mit oder ohne ein Rechtsverfahren betreten, um die Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum sofort in Besitz zu nehmen. Soweit vom Gesetz erlaubt, verzichtet der Lieferant auf jedes Anfechtungsrecht gegen die Wiederinbesitznahme der Werkzeuge von Dana und vom anderen Eigentum von Dana in einem Insolvenz – Re-Organisation – oder anderen Verfahren.

      e. Werkzeuge des Lieferanten

      Alle Werkzeuge, die nicht zu den Werkzeugen von Dana geh?ren, stehen im Eigentum des Lieferanten (?Werkzeuge des Lieferanten“). Der Lieferant wird auf seine Kosten die Werkzeuge des Lieferanten erwerben, in einem guten Zustand halten und, falls zur Erfüllung seiner Pflichten unter diesem Vertrag n?tig, ersetzen. Dana kann die Werkzeuge des Lieferanten, die ausschlie?lich zur Herstellung der Produkte verwendet wurden und von Lieferanten bei der Herstellung der Produkte oder für Produkte anderer Kunden nicht ben?tigt werden, zu einem Kaufpreis erwerben, der dem gerechten Marktwert dieser Werkzeuge des Lieferanten oder den nicht amortisierten Anschaffungskosten des Lieferanten entspricht, der h?here Betrag soll gelten.

      f. Sicherungsrecht


      Der Lieferant r?umt Dana und gegebenenfalls den Kunden von Dana ein Sicherungsrecht an den Werkzeugen von Dana und allem Zubeh?r und Anlagen dazu, an ihrem jeweiligen Ersatz und ihren Erl?sen ein, und autorisiert Dana oder gegebenenfalls die Kunden von Dana und ihre Vertreter zugunsten von Dana und als ihre Stellvertreter, Gesch?ftsberichte und Erg?nzungen dazu und ?hnliche Dokumente oder entsprechende Dokumente im Einklang mit dem Gesetz der Jurisdiktion, in welchem sich die Werkzeuge von Dana befinden, vorzubereiten, zu unterzeichnen und einzureichen, wie sie notwendig sind, um ihre Sicherungsrechte nachzuweisen und zu schützen. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Nutzen eines jeglichen Gesetzes, welches ihm anderweitig erlauben würde, ein Pfandrecht an den Werkzeugen von Dana geltend zu machen und, au?er in Bezug auf die Sicherungsrechte, welche zugunsten von Dana und ihren Kunden gem?? diesem Abschnitt einger?umt worden sind, h?lt der Lieferant die Werkzeuge von Dana von jeglichen Sicherungsrechten, Forderungen, Ansprüchen, Pfandrechten und anderen Beschwerungen frei

      25. Ausschuss

      Jeglicher Ausschuss, der aus Rohmaterialien gewonnen und der von Dana oder zugunsten Dana zur Verfügung gestellt wird oder der w?hrend der Herstellung der Produkte anf?llt (?Ausschuss“) ist das alleinige pers?nliche Eigentum von Dana. Dementsprechend kann Dana nach alleinigem Ermessen dem Lieferanten gelegentlich mitteilen, dass Dana den Ausschuss in Besitz nehmen m?chte oder wünscht, dass der Lieferant oder ein Dritter den Ausschuss verarbeitet. Nach Anweisung von Dana wird der Lieferant dafür sorgen, dass mit dem betreffenden Ausschuss gem?? Danas Instruktionen umgegangen wird. W?hrend der Herstellung der Produkte wird der Lieferant niemals Ausschuss mit Ausschuss, der aus Produktionen stammt, die der Lieferant zugunsten seiner anderen Kunden durchführt, vermischen.

      26. Rechtliche Einhaltung und Gesch?ftsverhalten

      a. Der Lieferant sichert zu, gew?hrleistet und verspricht, dass er seinen Pflichten gem?? dem Vertrag unter Einhaltung aller einschl?gigen Gesetze (einschlie?lich solcher nach dem Billigkeitsrecht), Statuten, Kodizes, Regeln, Vorschriften, Berichts – und Lizenzanforderungen, Verordnungen und anderen Erlassen, die im lokalen Land, jeglichem anderen Land oder jeglichem Staat, Land, Stadt, Provinz oder anderem politischen Unterbezirk Rechtskraft entfalten, einschlie?lich solcher, die von jeder Regierung oder Aufsichtsbeh?rde verkündet, ausgelegt oder durchgesetzt werden (gemeinschaftlich, ?Gesetze“) nachkommen wird und seine Einhaltung belegen. Der Lieferant stellt Dana jegliche Information zur Verfügung, die angemessener Weise ben?tigt wird, damit Dana, ihre Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen Kunden alle diese Gesetze einhalten k?nnen. Der Lieferant sichert auch zu, gew?hrleistet und verspricht, dass er den Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten von Dana, welcher auf www.dana.com unter dem Link ?Lieferanten“ oder an einem anderen Standort, den Dana angeben kann (der ?Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten“), erh?ltlich ist, einhalten wird. Der Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten wird durch Bezugnahme Bestandteil dieser Gesch?ftsbedingungen.

      b. Ausfuhr – und Au?enwirtschaftsgesetze

      Der Lieferant stimmt zu, dass er und seine Subunternehmer alle anwendbaren Ausfuhr – und Au?enwirtschaftsgesetze und Vorschriften einhalten.

      c. Umweltberichte

      Vor jedem Versand jeglicher Produkte wird der Lieferant Dana das Folgende zur Verfügungstellen (i) alle wesentlichen Sicherheitsdatenbl?tter, die sich mittel – oder unmittelbar auf die Produkte (oder auf Produkte, die sich auf Unterbaugruppen oder auf die Herstellung oder Produktion der Produkte) beziehen, und (ii) jede andere Dokumentation, die Dana gelegentlich anfordern kann und welche gem?? dem einschl?gigen Recht und jeglichen Anforderungen von Dana hinsichtlich Umwelt-und ?hnlichen Angelegenheiten erstellt wird. Der Lieferant wird Dana unverzüglich von jeglichen ?nderungen an dieser Dokumentation in Kenntnis setzen.

      d. Geldbu?en

      Jegliche Geldbu?en, Geldstrafen oder Rechtskosten, die beim Lieferanten, seinen Vertretern oder Mitarbeitern für die Nichteinhaltung dieses Abschnitts 26 anfallen, werden von Dana nicht erstattet, sondern liegen in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten oder seinen Vertretern oder Mitarbeitern.

      27. Entschuldbarer Verzug, Arbeitsstreitigkeiten und Notfallpl?ne

      a. Definition und Haftung

      Keine Partei haftet gegenüber der anderen für einen Lieferverzug oder das Unverm?gen der Erfüllung, welches durch Naturkatastrophen,

      Kriege, h?here Gewalt, Handlung von Regierungsbeh?rden, Embargos, Terrorismushandlungen, Gerichtsverfügungen oder Beschlüsse ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrl?ssigkeit auftritt (ein ?entschuldbarer Verzug“). Der Klarheit halber: ein entschuldbarer Verzug umfasst (i) keine Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern oder von Lieferanten des Lieferanten (einschlie?lich der Preiserh?hungen oder der Unf?higkeit des Lieferanten, notwendige Ausgangsprodukte aus seinen normalen oder gew?hnlichen Quellen zu erhalten), (ii) keine Arbeitsstreitigkeiten des Lieferanten, seinen Subunternehmern oder seinen Lieferanten, einschlie?lich Aussperrungen, Streiks oder Verlangsamung oder (iii) kein Unverm?gen, dem einschl?gigen Gesetz zu entsprechen. Falls ein entschuldbarer Verzug des Lieferanten auftritt, wird der Lieferant Dana unverzüglich über das Wesen und die erwartete Dauer des Verzugs oder des Unverm?gens informieren. Dana ist berechtigt, die Bestellung zu kündigen, falls der entschuldbare Verzug weiter anh?lt oder nach Danas vernünftiger Auffassung wahrscheinlich so lang anhalten wird, um Dana oder jegliche Produktion von Dana zu gef?hrden. Falls Dana in gutem Glauben entscheidet, dass ein entschuldbarer Verzug für l?nger als vierundzwanzig (24) aufeinander folgende Stunden oder mehr als sechsunddrei?ig (36) Stunden w?hrend eines Zeitraumes von 30 Tagen die F?higkeit des Lieferanten, den Vertrag zu erfüllen, verhindert, behindert oder verz?gert, kann Dana Ersatzprodukte und Dienstleistungen aus einer anderen Quelle beschaffen und der Lieferant haftet für die Preisdifferenz für solche Ersatzprodukte und Dienstleistungen und der bestellten Produkte oder Dienstleistungen, so lange wie der Verzug bei der Erfüllung anh?lt.

      b. Arbeitsstreitigkeiten

      Der Lieferanten wird Dana über jegliche gegenw?rtige oder m?gliche Arbeitsstreitigkeiten in Kenntnis setzen, die die zeitgerechte Erfüllung der Bestellung verz?gern oder zu verz?gern drohen. In einem solchen Fall und nach Anforderung von Dana wird der Lieferant für eine ausreichende Versorgung mit Produkten sorgen, die Dana in eigenem Ermessen festlegt, damit Danas laufende Produktion gew?hrleistet ist.

      c. Notfallpl?ne

      Sofern der Lieferant nicht bereits innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum einen Notfallplan an Dana übermittelt hat, der dem Vertrag entspricht, wird der Lieferant Notfallpl?ne erstellen und an Dana zwecks Danas ?berprüfung und Genehmigung übersenden, damit eine Vorsorge für jegliche Verknappung oder Lieferunterbrechung aufgrund eines entschuldbaren Verzugs besteht. Zus?tzlich, obwohl dies nicht als ein entschuldbarer Verzug gilt, erstellt der Lieferant und übermittelt an Dana zwecks Danas Prüfung und Genehmigung Notfallpl?ne, die Vorsorge treffen für (i) das Auftreten von Streiks oder anderen Arbeitsunterbrechungen in den Herstellungsanlagen, (ii) jegliche Produktionsunterbrechung in einer der Herstellungsanlagen oder bei den Herstellungsger?ten des Lieferanten, die die F?higkeit der Erfüllung des Lieferanten beeintr?chtigen, und (iii) für Notf?lle, wie Unterbrechungen der Versorgungsleistungen, Mangel an Arbeitskr?ften, Ausfall von wichtigen Ger?ten und Rückl?ufer defekter Produkte. Der Lieferant wird solche Notfallpl?ne mindestens einmal je Vertragsjahr prüfen, um zu Danas vernünftiger Zufriedenheit zu beweisen, dass solche Pl?ne in der Praxis wie erwartet funktionieren. Die Parteien werden sich gelegentlich treffen und jegliche Aktualisierungen zu solchen Pl?nen diskutieren wie sie notwendig werden k?nnten. Falls der Lieferant es unterl?sst Notfallpl?ne zu erstellen und vorzuhalten oder falls beim Auftritt eines entschuldbaren Verzugs der Lieferant es unterl?sst, den entsprechenden Notfallplan umzusetzen, gilt ein solcher entschuldbarer Verzug nicht als entschuldbar gem?? Abschnitt 27.a.

      28. Prüfungen und finanzielle Offenlegung

      Mit einer Vorankündigung von wenigstens 48 Stunden (es sei denn, die Umst?nde schlie?en eine solche Benachrichtigung angemessener Weise aus) erlaubt der Lieferant Dana und ihren internen und externen Auditoren, Prüfern, Regulatoren und anderen Stellvertretern, die Dana gelegentlich beauftragt (?Prüfer von Dana“), Audits und Buchprüfungen beim Lieferanten und seinen Subunternehmern und in ihren jeweiligen Anlagen (?Prüfungen“) und Büchern und Aufzeichnungen vorzunehmen, um: (i) die Genauigkeit und Vollst?ndigkeit der Preise und Rechnungen des Lieferanten zu best?tigen; (ii) die Produkte und alle Werkzeuge, Maschinen, Materialien, Verfahren und ?hnliche, welche bei der Herstellung der Produkte verwendet werden, zu untersuchen, prüfen und zu bewerten, (iii) die Wettbewerbsf?higkeit des Lieferanten gem?? Abschnitt 4-4 (Wettbewerbsf?higkeit) zu bewerten; (iv) jegliche Anpassungsforderung, die vom Lieferanten gem?? Abschnitt 7.b (?nderungen) vorgebracht wird, zu best?tigen, (v) alle dazugeh?rigen Aufzeichnungen, Dokumente und Materialien im Besitz von oder unter der Kontrolle des Lieferanten im Hinblick auf jegliche Pflichten des Lieferanten unter dem Vertrag zu untersuchen und zu prüfen, und (iv) die Einhaltung des Lieferanten und seine laufende F?higkeit, den Vertrag zu erfüllen, zu best?tigen. Jegliche Prüfung, die gem?? diesem Abschnitt durchgeführt wird, erfolgt auf alleinige Kosten von Dana und falls eine Finanzprüfung aufdeckt, dass der Lieferant Dana 5 % oder mehr zu viel berechnet hat, wird der Lieferant Dana vollst?ndig für diese Kosten und Auslagen, die sich auf eine solche Prüfung beziehen, innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung von Dana entsch?digen. Keine Prüfungen oder ?berprüfungen der Prüfer von Dana befreien, reduzieren oder ver?ndern die Pflicht des Lieferanten, die Produkte vor der Lieferung zu prüfen und zu überprüfen und von jeglicher anderen Pflicht gem?? dem Vertrag. Unbeschadet der Pflichten des Lieferanten gem?? dem vorstehenden Abschnitt 28.a, wird der Lieferant innerhalb von drei?ig Tagen nach dem Abschluss seines Gesch?ftsjahres oder mitunter auf Anfrage Dana Kopien des aktuellen Jahresabschlusses des (a) Lieferanten und (b) sonstiger Unternehmen des Lieferanten, die an der Produktion, Lieferung und Finanzierung des Produkts beteiligt sind. Der Jahresabschluss umfasst Erfolgsrechnungen, Bilanzen, Mittelflussrechnungen und begleitende Daten. Dana darf Jahresabschlüsse, die gem?? Abschnitt 28.b bereitgestellt werden, ausschlie?lich dazu verwenden, um zu gew?hrleisten, dass der Lieferant weiterhin in der Lage sein wird, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, es sei denn, der Lieferant stimmt einer anderweitigen Verwendung schriftlich zu. Die Geheimhaltungspflicht von Dana gem?? Abschnitt 21 gilt ausdrücklich für den Erhalt der Jahresabschlüsse.. Sofern Dana, auf der Grundlage des Jahresabschlusses, einer Prüfung oder der Risikomatrixbewertung des Lieferanten durch Dana zu dem Schluss kommt, dass der Lieferant nicht in der Lage ist, seine vertraglichen angemessen zu erfüllen, kann Dana nach eigenem Ermessen und mit der Kooperation des Lieferanten einige oder alle Produktk?ufe vom Lieferanten auf eine andere Bezugsquelle übertragen.

      29. Aufbewahrung von Unterlagen

      Der Lieferant wird alle Aufzeichnungen, Bücher, Dokumente und Daten in Bezug auf den Vertrag gem?? den allgemein anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung, welche durchgehend angewendet werden, vorhalten, und wird diese Informationen (i) auf Dauer von sieben Jahren nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrages oder (ii) w?hrend der H?chstdauer, die vom Gesetz vorgesehen ist, vorhalten, wobei der l?ngere Zeitraum Gültigkeit haben soll. Allediese Aufzeichnungen, Bücher, Dokumente und Daten werden in einer Form vorgehalten, die der Lieferant im eigenen Ermessen bestimmen kann (zum Beispiel in Papier- oder elektronischer Form).

      30. Stellung der Parteien

      a. Der Lieferant ist ein unabh?ngiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter von Dana oder eines Joint Ventures mit Dana und nichts in diesem Vertrag gibt einer Partei das Recht zur Vertretung oder rechtlichen Stellvertretung der anderen Partei, gleich zu welchen Zwecken. Keine Partei hat das Recht zugunsten der anderen Partei eine Pflicht zu übernehmen oder zu begründen.

      b. Der Lieferant stellt das gesamte Personal, Materialien und Ausrüstungen, die für die Erfüllung seiner Pflichten nach dem Vertrag notwendig sind, zur Verfügung. Das Personal, das gem?? dem Vertrag Dienstleistungen erbringt, besteht aus den Mitarbeitern des Lieferanten und steht immer unter der ausschlie?lichen Anweisung und Kontrolle des Lieferanten und der Lieferant ist allein für seine Vergütung und Vorsorgeleistungen, Sozialversicherung, Steuereinbehalt, Arbeitslosen – und Arbeitsunfallversicherung und ?hnliche Angelegenheiten verantwortlich. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter und erlaubte Subunternehmer immer die Sicherheitsvorschriften von Dana beachten, wenn sie sich in oder bei den R?umlichkeiten von Dana befinden

      31. Abtretung und Subvergabe

      Der Lieferant wird den Vertrag oder jegliche seiner Rechte und Pflichten hiernach ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana nicht untervergeben, übertragen oder abtreten und jede versuchte Abtretung ohne Zustimmung ist ungültig und nicht durchsetzbar. Zum Zwecke dieses Vertrages gelten die Tochtergesellschaften des Lieferanten als Subunternehmer. Sofern Dana dem Lieferanten erlaubt, jegliche seiner Pflichten nach dem Vertrag unter zu vergeben, darf der Lieferant ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana keinen Wechsel bei seinen Subunternehmern vornehmen und jeglicher Wechsel muss gem?? den anwendbaren Vorschriften von Dana und/oder dem Lieferantenhandbuch zur Qualit?t erfolgen. Der Lieferant bleibt vornehmlich haftbar und verpflichtet für die zeitgerechte und ordnungsgem??e Erfüllung aller seiner Pflichten gem?? dem Vertrag, auch wenn solche Pflichten auf einen seiner von Dana genehmigten Subunternehmer delegiert worden sind sowie für die ordnungsgem??e und zeitgerechte Ausführung und die Handlungen jeglicher Personen oder Entit?ten, an die er diese Pflicht delegiert oder untervergibt. Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise oder jegliche ihrer Rechte nach dem Vertrag ohne die Zustimmung des Lieferanten abtreten.

      32. Zwangs- und Kinderarbeit

      Der Lieferant wird die folgenden Anforderungen einhalten: (a) die w?chentlichen und t?glichen Arbeitspl?ne der Mitarbeiter des Lieferanten entsprechen allen geltenden Gesetzen (b) der Lieferant zwingt keine Person, unfreiwillig oder unter Drohungen oder Zwang zu arbeiten und (c) alle in den Anlagen des Lieferanten ausgeführten Arbeiten zur Herstellung der Produkte müssen den Anforderungen des Mindestarbeitsalters gem?? den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation oder geltendem Recht entsprechen, die h?here Grenze findet Anwendung.

      33. Kündigung

      a. Aus wichtigem Grund

      Jede Partei kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, falls die andere Partei jegliche Vertragsbestimmungen, einschlie?lich der Gew?hrleistungen, Versprechungen oder Zusicherungen hiernach abgelehnt oder verletzt oder es unterl?sst, Fortschritte zu erzielen, um die rechtzeitige und ordnungsgem??e Erfüllung zu gew?hrleisten. In einem solchen Fall benachrichtigt die nicht verletzende Partei zuerst die andere Partei von der Voraussetzung unter Angabe der Unterlassung oder der Verletzung und die andere Partei hat eine Frist von 15 Tagen (oder eine kürzere Zeitspanne, falls es unter den Umst?nden wirtschaftlich angemessen ist) nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung, diese Verletzung zu korrigieren oder zu heilen. Falls die Voraussetzung innerhalb der Zeitspanne nicht korrigiert oder geheilt wird, dann kann die nicht verletzende Partei sofort und ohne weitere Benachrichtigung den Vertrag kündigen.

      b. Wegen Insolvenz

      Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise sofort und ohne gegenüber dem Lieferanten zu haften bei Eintritt eines der folgenden oder vergleichbaren Ereignisse kündigen: (i) Insolvenz des Lieferanten; (ii) Einreichung eines freiwilligen Insolvenzantrags des Lieferanten; (iii) Einreichung eines unfreiwilligen Insolvenzantrags gegen den Lieferanten; (iv) Ernennung eines Verwalters oder Treuh?nders für den Lieferanten; oder (v) Durchführung einer Abtretung zugunsten der Gl?ubiger durch den Lieferanten, vorausgesetzt, dass ein solcher Antrag auf Ernennung oder Abtretung nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis aufgegeben oder zurückgezogen wird.

      c. Ordentliche Kündigung

      Dana kann nach eigenem Ermessen den Vertrag ganz oder teilweise ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Lieferanten kündigen. Nach der Kündigung besteht Danas ausschlie?liche Haftung und das ausschlie?liche und alleinige Rechtsmittel des Lieferanten darin, dass Dana die folgenden Betr?ge ohne Verdopplung an den Lieferanten zahlt: (i) den Preis für alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die abgeschlossen und im Einklang mit dem Vertrag geliefert worden und die bisher unbezahlt sind und (ii) die tats?chlichen Kosten für die in der Herstellung befindlichen Produkte und Rohmaterialien, die beim Lieferanten für die Lieferung der Produkte in dem Ma?e angefallen sind, dass diese Kosten in Bezug auf ihre H?he angemessen und ordnungsgem?? unter den allgemein akzeptierten Prinzipien der Rechnungslegung dem gekündigten Teil des Vertrages zuordenbar sind. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, leistet Dana keine Zahlung für fertiggestellte Produkte, in der Herstellung befindliche Produkte oder Rohmaterialien (hergestellt oder beschafft), die die Bestellung übersteigen, für jegliche Produkte, die zum Standardbestand geh?ren und vermarktet werden k?nnen, für jegliche Produkte, in der Herstellung befindliche Produkte oder Rohmaterialien, welche für andere Kunden verwendet werden k?nnen, für Ansprüche der Subunternehmer des Lieferanten, entgangene Gewinne, nicht ausgeglichene Gemeinkosten, Forderungszinsen, Kosten für die Entwicklung oder für das Engineering, nicht amortisierte Abschreibungskosten oder allgemeine und Verwaltungskosten. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung übermittelt der Lieferant einen vollst?ndigen Abfindungsanspruch mit genügend unterstützenden Daten, damit Dana den Anspruch prüfen kann.

      d. Aufgrund der ?nderung der Kontrollausübung

      Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber dem Lieferanten mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, falls eine direkte oder indirekte ?nderung in der Kontrollausübung des Lieferanten vorliegt oder falls der Lieferant einen Wettbewerber von Dana übernimmt oder mit diesem fusioniert. Eine ?nderung der Kontrollausübung umfasst: (i) den Verkauf, die Miete oder den Austausch eines wesentlichen Teils der Verm?genswerte des Lieferanten, die für die Produktion der Produkte genutzt werden; (ii) den Verkauf oder die ?nderung der Kontrolle oder von mindestens 50 % des Aktienkapitals des Lieferanten oder einer direkten oder indirekten Muttergesellschaft oder (iii) die Durchführung einer Abstimmungs- oder eines anderen Kontrollvertrages hinsichtlich des Lieferanten oder einer direkten oder indirekten Muttergesellschaft. Der Lieferant benachrichtigt Dana innerhalb von 10 Tagen, nachdem die ?nderung der Kontrollausübung wirksam geworden ist.

      34. Unterstützung bei der Beendigung

      Beim Ablauf oder einer Kündigung dieses Vertrages oder eines Teils davon, gleich aus welchem Grund, wird der Lieferant ohne zus?tzliche Kosten:

      a. Auf Anfrage von Dana damit fortfahren, die Produkte zu liefern, so lange es nach alleinigem Ermessen von Dana zwecks ?bergang des Einkaufs der Produkte von einem anderen Lieferanten notwendig ist;

      b. Auf Anfrage von Dana, Dana dabei unterstützen, eine andere Beschaffungsquelle für die Produkte und Dienstleistungen zu finden und die Produktion zu der von Dana gew?hlten Beschaffungsquelle verlegen;

      c. Alle notwendigen Ma?nahmen ergreifen, um jegliches Eigentum von Dana, welches sich im Besitz des Lieferanten, seiner Subunternehmer oder Lieferanten befindet, zu schützen;

      d. Das Eigentum und den Besitz an den Produkten, den Werkzeugen des Lieferanten, an den in der Herstellung befindlichen Produkten und Rohmaterialien, welche Dana vom Lieferanten akquirieren m?chte, übertragen, und an Dana die Werkzeuge und das andere Eigentum von Dana zurück zu geben; und

      e. Jegliche andere Unterstützung, die vernünftigerweise von Dana angefordert wird, leisten.

      35. Werbung

      W?hrend und nach der Laufzeit wird der Lieferant seine Beziehung mit Dana oder mit den Kunden von Dana weder bewerben noch anderweitig offen legen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana erhalten zu haben, au?er in dem Umfang, wie zu Erfüllungszwecken des Vertrages oder wie gesetzlich verlangt, notwendig.

      36. Elektronische Kommunikation

      Der Lieferant wird jegliche Methode der elektronischen Kommunikation, die Dana vorgibt, einschlie?lich der Anforderung für die elektronische Geldüberweisung, die ?bermittlung von Bestellungen Produktionsfreigaben, elektronische Signatur und Kommunikationen, einhalten.

      37. Gesamter Vertrag, Priorit?t, Erg?nzungen

      Dieser Vertrag stellt den gesamten Vertrag im Hinblick auf den Gegenstand der Bestellung dar und geht allen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Darstellungen oder Vereinbarungen der Parteien vor, au?er sie werden ausdrücklich im Vertrag genannt. Alle in den Angeboten, Verkaufshinweisen, Rechnungen, Bestellbest?tigungen, Bestellungen oder anderen Formen der Annahme durch den Lieferanten enthaltenen Bestimmungen und jegliche Dokumente des Lieferanten, die auf Internet Websites ver?ffentlicht werden und die den Gesch?ftsbedingungen dieses Vertrages widersprechen, binden eine Partei nicht und haben keine Geltung für diese. Der Vertrag regelt ausschlie?lich die Beziehung der Parteien in Bezug auf den hier genannten Gegenstand. Im Falle einer Abweichung oder bei Widersprüchen zwischen diesen Gesch?ftsbedingungen, der Bestellung oder von anderen Dokumenten, welche durch Bezugnahme Vertragsbestandteil werden, die nicht beigelegt werden k?nnen, gilt als Rangfolge nach Priorit?t: diese Gesch?ftsbedingungen, dann die Bestellung und dann die Dokumente, die durch Bezugnahme Vertragsbestandteil geworden sind. Keine Erg?nzungen, nachfolgende Bedingungen, Bestimmungen, Vereinbarungen oder ?bereinkommen, die darauf angelegt sind, die Vertragsbestimmungen abzu?ndern, sind für eine Partei verbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich und von den autorisierten Stellvertretern beider Parteien unterschrieben.

      38. Verzicht und Salvatorische Klausel

      Das Unverm?gen einer Partei eines ihrer Rechte nach dem Vertrag auszuüben, gilt nicht als ein Verzicht auf diese Rechte oder auf andere Rechte gem?? dem Vertrag. Falls ein Vertragsteil gem?? geltendem Recht ungültig ist oder wird, so gilt dieser Teil als gestrichen und der Rest des Vertrages bleibt weiterhin gültig und bindend.

      39. Streitbeilegung

      Vor der Einlegung jeglicher Rechtsmittel gegen die andere Partei, wird die beschwerte Partei die andere Partei schriftlich von der Streitigkeit in Kenntnis setzen und wird sofort mit Verhandlungen in gutem Glauben durch Gespr?che zwischen den autorisierten Stellvertretern beginnen. Sollte eine Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden k?nnen, dann kann jede Partei gem?? Abschnitt 40 (Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel) gerichtlich gegen die andere Partei vorgehen. Unbeschadet des Vorgehenden beschr?nkt dieser Vertrag nicht das Recht jeder Partei, ein Gericht oder ein anderes Tribunal, welches zust?ndig ist, anzurufen, um: (i) eine vorl?ufige, zeitweilige oder einstweilige Verfügung als Reaktion auf eine tats?chliche oder drohende Verletzung des Vertrages oder anderweitig zur Vermeidung eines nicht wieder gut zu machenden Schadens oder zur Beibehaltung des Status Quo zu erwirken, bis die Streitigkeit beigelegt ist; oder (ii) jegliche andere Handlungen zur Beilegung einer Streitigkeit durchzuführen, falls der Handlung von den Parteien schriftlich zugestimmt wurde.

      40. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel

      a. Geltendes Recht

      Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das ?bereinkommen der Vereinten Nationen zu Vertr?gen über den Internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

      b. Gerichtsstand

      Die Gerichte von Ulm, Deutschland sind gem?? dem Vertrag ausschlie?lich zust?ndig.

      c. Rechtsmittel

      Die Rechtsmittel der Parteien gem?? dem Vertrag sind kumulativ und bestehen zus?tzlich zu jeglichen anderen Rechtsmitteln, die ihnen nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen.

      41. Auslegung und Aufbau

      Die Auslegung des Vertrages unterliegt den folgenden Aufbauregeln: (a) W?rter im Singular umfassen den Plural und umgekehrt und W?rter eines Geschlechtes umfassen auch das andere Geschlecht, je nach Zusammenhang (b)das Wort ?einschlie?lich“ und W?rter mit ?hnlicher Bedeutung bedeuten ?insbesondere“ (c) Bestimmungen gelten je nach Zusammenhang für nachfolgende Ereignisse und Transaktionen und (d) die ?berschriften in diesem Vertrag dienen nur der Bezugnahme und berühren keinesfalls den Wortlaut oder die Auslegung dieses Vertrages. Die Parteien vereinbaren, dass die allgemeinen Regeln des Vertragsaufbaus, die jegliche Zweideutigkeiten dem Verfasser aufbürden, keine Geltung haben, und die Parteien jeweils über gleiche Erfahrung und Verhandlungsmacht verfügen. Dementsprechend sind alle Bedingungen gem?? ihrer schlichten Bedeutung zu verstehen.

      42. ?berleben

      Jegliche Bestimmung dieses Vertrages, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf dieses Vertrages überleben soll, überlebt jegliche Kündigung oder den Ablauf des Vertrages, einschlie?lich des Abschnitts 15 (Produktgew?hrleistung, nicht konforme Produkte und Rückruf), des Abschnitts 18 (Versicherung und Entsch?digung), des Abschnitts 21 (Vertraulichkeit und Datensicherheit), des Abschnitts 23 (Dienstleistungsanforderungen), des Abschnitts 34 (Unterstützung bei der Beendigung), des Abschnitts 40 (Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel), und des Abschnitts 42 (?berleben).

      43. Bindende Wirkung

      Der Vertrag bindet die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und ordnungsgem?? autorisierten Zessionare. Der Lieferant gew?hrleistet gegenüber Dana und Dana gew?hrleistet gegenüber den Lieferanten, dass weder vertragliche noch andere rechtliche Pflichten, Einschr?nkungen oder Behinderungen bestehen, die sie an der Erfüllung dieses Vertrages hindern oder diese beschr?nken.

      Version : 1. August 2019

      Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen


      Dokumente

      Allgemeine Einkaufsbedingungen
      Verkaufs -und Lieferbedingungen
      "If Captain Jewett will only go on to union Church," said Ferry, "Quinn will see that he never gets back." "Motor car," the stolid dragoon replied. "I've got a fifteen horsepower Daimler that I can knock seventy miles an hour out of at a pinch. And no danger of being picked up for scorching on a dark night like this." Water-wheels or water-engines. It is, of course, very difficult to deal with so complex a subject as the present one with words alone, and the reader is recommended to examine drawings, or, what is better, water-wheels themselves, keeping the above propositions in view. miles to the station through the most glorious October colouring. As we stood up there the caravan for Cabul came in sight on the road below, and slowly disappeared wrapped in dust, with mechanical steadiness and[Pg 250] without a sound. After that came the other train of travellers from Peshawur, singing to the accompaniment of mule-bells, every sound swelled by the echo. Children's laughter came up to our ears, the scream of an elephant angry at being stopped—even at a distance we could still hear them a little—and then silence fell again under the flight of the eagles soaring in circles further and further away as they followed the caravan. “He said, this morning, we had helped him a lot and he didn’t have money to pay us,” Larry answered. “He offered us a joy-ride.” “She did take the string, as the letter says,” Jeff nodded. “It was a secret—they didn’t broadcast it that the necklace was in the captain’s cabin, locked up in his safe. Nobody knew it, not even the lady’s personal maid, as far as anybody supposed.” "You have? Well, you've got more than we have left. You'll act as Major. Poor Wilkinson just got his dose. You can see him lying down there in the rear of the left. Put your men in anywhere. Mix them up with the others.. It don't matter much about formation. The main thing's to stand and shoot. The rebels have been charging us all after noon, but we have whipped them back every time. "Every one o' them true-blue, all wool and a yard wide. Captain," said Si. Cadnan peered at him, half-fearfully. "You are a master." One did not give orders to masters, or argue with them. It was dark. There were others near them, but they were alone. Cadnan knew Dara was standing near him in the darkness, though he saw nothing. He heard her breath coming slowly at first, and then a little faster. He did not hear his own, but that was no matter. There was a sound from a small night-animal, but it did not come near. He stood with Dara near to Great Root Tree: if he put out his hand, he could touch it. It meant nothing. Dodd no longer knew he had a name: he was only an extension of his beam, firing with hypnotized savagery into the limitless dark. The voice went on and on, but he tried to ignore it. He had to keep firing: that was his job, and more than his job. It was his life. It was all of his life that he had left. HoME亚洲欧美一级在钱A片 ENTER NUMBET 0018wanshengzhai.com.cn
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