Der Lieferant die Produkte in ein Land aus einem Standort liefert, der sich au?erhalb eines solchen Landes befindet, dann haftet der Lieferant für und wird Sicherheitsma?nahmen umsetzen, um den sicheren Transport der Güter durch die Beschaffungskette hindurch zu gew?hrleisten und wird alle anwendbaren Sicherheitsanforderungen (einschlie?lich der Sicherheit der Werks – und Versandbeh?lter), die das anwendbare Recht verlangt, einhalten.
c. Softwarelizenz
Falls ein Produkt die Nutzung einer Software erfordert, muss der Lieferant Dana eine dauerhafte, unwiderrufliche, nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, vollst?ndig abbezahlte, übertragbaren und zuweisbare Lizenz zur Nutzung der Software und aller zugeh?rigen Materialien (die ?Dokumentation“) gew?hren. Eine unbeschr?nkte Anzahl an Besch?ftigten, Vertreter, Auftragnehmer, Berater und Drittanbieter der verbundenen Unternehmen von Dana sind dazu berechtigt, die Rechte auszuüben, die Dana im Rahmen dieses Vertrags gew?hrt werden. Der Lieferant wird Dana Kontaktdaten für den Softwaresupport zur Verfügung stellen. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet, dass die Software allen hierin beschriebenen Produktgarantien entspricht und frei von Programmierfehlern sein wird. Falls die Software nicht der vorgenannten Gew?hrleistung entspricht, muss der Lieferant die nichtkonforme Software reparieren oder ersetzen. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet weiterhin, dass die Software frei von Viren ist und bleiben wird und keine Trojaner, Backdoors, Lockouts, Unterbrechungsmechanismen oder sonstige abschaltende Software oder Code enth?lt, der jegliche Elemente der Software oder des Produkts besch?digen, abschalten, unterbrechen oder l?schen kann. ?Software“ umfasst jegliche Betriebssystemsoftware und jegliche sonstige Software, die auf dem Produkt installiert wurde, ihm zugeordnet oder mit ihm ausgeliefert wurde, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, jegliche Aktualisierungen, Upgrades, Patches, neue Versionen, Bugfixes, technische Verbesserungen und Erweiterungen einer solchen Software.
20. Mitteilungen Falls eine Partei der anderen gem?? dem Vertrag eine Mitteilung machen muss oder ihr erlaubt ist, eine Mitteilung zu machen, erfolgt diese Mitteilung schriftlich, es sei denn, hiernach wird etwas anderes bestimmt und gilt als zugestellt, wenn sie h?ndisch übergeben wird, bei ?bergabe an einen Expresskurier mit einem verl?sslichen System zur Nachverfolgung der Lieferung, nach einem Tag ab Anlieferung, oder bei Versand mit der Post, nach fünf Tagen, falls der Postversand per Einschreiben/Rückschein und vorfrankiert erfolgt oder bei Absendung, falls die ?bertragung durch elektronische Post erfolgt. Rechtliche Mitteilungen, einschlie?lich Mitteilungen zur Kündigung und zur vorgeschlagenen Vertragserg?nzung werden an die Adresse, die in der Bestellung angegeben ist oder an eine solche andere Adresse, wie sie die Partei angegeben hat, versandt. Mitteilungen zum Betriebsablauf, einschlie?lich Mitteilungen zur ?nderung der Spezifikationen für die Produkte k?nnen mit E-Mail oder anderen schriftlichen Mitteln an den jeweiligen Stellvertreter einer Partei gesandt werden.
21. Vertraulichkeit und Datensicherheit
a. Geheimhaltung
i. Jede Partei ist damit einverstanden, dass die ihr von der anderen Partei zum Zwecke der gegenseitigen Gesch?ftst?tigkeiten zu Verfügung gestellte Information vertraulich und eigentumsrechtlich geschützt ist (?vertrauliche Information“). Im Fall von Dana umfasst die vertrauliche Information auch: (i) die Spezifikationen, Entwürfe, Zeichnungen, Dokumente, den Schriftverkehr, die Daten und andere sich auf die Produkte beziehende Materialien von Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (ii) alle Informationen bezüglich der Betriebsabl?ufe, Angelegenheiten und das Gesch?ft von Dana, ihren Tochtergesellschaften und Kunden; (iii) die Werkzeuge von Dana; (iv) die Rechte des geistigen Eigentums von Dana; und (v) diese Vertragsbedingungen.
ii. Jede Partei ist damit einverstanden, die jeweilige vertrauliche Information der anderen Partei vertraulich zu behandeln und den Zugriff auf sie zu beschr?nken sowie sie nur gegenüber jenen Vorst?nden, leitenden Angestellten, Beratern, Mitarbeitern, Vertretern und Auftragsnehmern der erhaltenen Partei (einschlie?lich, im Fall von Dana, ihrer Tochtergesellschaften und Kunden), die diese vertrauliche Information kennen müssen, offen zu legen. Keine Partei wird die vertrauliche Information der anderen Partei mittel – oder unmittelbar gegenüber einer anderen Person, Firma, einem anderen Unternehmen oder einer anderen Entit?t ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offen legen.
iii. Sofern die erhaltende Partei jegliche vertrauliche Information unautorisiert nutzt oder offen legt wird die erhaltende Partei der offenlegenden Partei die Offenlegung sofort anzeigen und wird jegliche unautorisierte Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Information heilen.
iv. Die vertrauliche Information einer Partei umfasst keine Informationen, die (i) der ?ffentlichkeit in der Branche, auf die sich diese Information bezieht, im Allgemeinen zur Verfügung steht oder stehen wird, au?er durch eine nicht autorisierte Offenlegung unter Verletzung dieses Vertrages (ii) von der erhaltenen Partei von einem Dritten, der keiner Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber der offenlegenden Partei diesbezüglich unterliegt, rechtm??ig erhalten wurde (iii) von der erhaltenen Partei ohne die Nutzung der vertraulichen Information der offenlegenden Partei unabh?ngig entwickelt wurde, oder (iv) von der offenlegenden Partei zur Offenlegung genehmigt wurde.
v. Der Lieferant wird sofort bei Ablauf oder Kündigung dieses Beschaffungsvertrages oder zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach schriftlicher Anfrage von Dana ohne zus?tzliche Kosten die vertrauliche Information von Dana und alle Kopien davon an Dana herausgeben (oder nach Wahl von Dana durch seine Rechtsabteilung best?tigen, dass die vertrauliche Information von Dana und alle Kopien davon sicher entsorgt worden sind).
vi. Der Lieferant anerkennt und ist damit einverstanden, dass die tats?chliche oder drohende Verletzung dieses Abschnittes bei Dana einen nicht wieder gut zu machenden Schaden verursachen wird, der durch einen monet?ren Schadensersatz nicht hinreichend gedeckt wird oder der schwierig zu ermitteln ist, und dass Dana berechtigt ist, ohne die Hinterlegung einer Sicherheit und zus?tzlich zu jeglichen ihr zustehenden Rechtsbehelfen nach Billigkeitsrecht, eine einstweilige oder dauerhafte Verfügung zu beantragen.
b. Geheimhaltung
i. ?Dana-Daten“ bedeutet (i) alle im Rahmen dieses Vertrags durch Dana erzeugten, bereitgestellten oder eingereichten Daten bzw. deren Erzeugung, Bereitstellung oder Einreichung durch Dana veranlasst wurde, (ii) alle Daten und Informationen, die bezüglich des Gesch?fts von Dana erzeugt, bereitgestellt oder eingereicht wurde oder deren Erzeugung, Bereitstellung oder Einreichung durch Lieferanten, Besch?ftigte, Unterauftragnehmer oder verbundene Unternehmen veranlasst wurde, (iii) alle solche Daten und Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet oder aufbewahrt oder Dana zur Verfügung gestellt werden, einschlie?lich von Daten, die in Formularen, Berichten und sonstigen ?hnlichen Dokumenten durch den Lieferanten, seinen Besch?ftigten, Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen als Teil dieses Vertrags bereitgestellt wurden.
ii. Schutzvorkehrungen. Der Lieferant wird ein Datensicherheitsprogramm für Dana-Daten erstellen, das (i) die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Dana-Daten gew?hrleistet; (ii) vor voraussichtlichen Bedrohungen und Gefahren schützt, die die Sicherheit und Integrit?t solcher Dana-Daten oder die Systeme des Lieferanten gef?hrden, auf denen Dana-Daten verarbeitet oder aufbewahrt werden und (iii) vor unbefugter Verwendung oder vor unbefugtem Zugriff auf solche Dana-Daten und Lieferanten-Systeme schützt. Alle vorangehend aufgeführten Punkte müssen geltendes Recht befolgen und dürfen nicht weniger strikt sein, als die Ma?nahmen, die der Lieferant für eigene Daten und Informationen ?hnlicher Natur einsetzt und diese Sicherheitsma?nahmen und -verfahren dürfen unter keinen Umst?nden unter dem Niveau des Industriestandards für solche Dienste liegen. Die Schutzma?nahmen des Lieferanten müssen mindestens und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden Folgendes umfassen: (1) Die angemessene Sicherung der Gesch?ftsr?ume, Datenzentren, Aktenordner, Server, Backupsysteme und Computerausrüstung, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, aller Mobilger?te und sonstiger Ger?te, auf denen Daten gespeichert werden k?nnen; (2) die Implementierung von Netzwerk-, Ger?te-, Datenbank- und Plattformsicherheit; (3) die Sicherung der Datenübertragung, -aufbewahrung und -l?schung; (4) die Implementierung der Authentifizierung und der Zugangskontrolle innerhalb der Medien, Anwendungen, Betriebssysteme und Ger?te; (5) die Verschlüsselung sensibler Dana-Daten (durch Dana
gekennzeichnet), die auf jeglichen Mobilmedien gespeichert oder über ?ffentliche oder drahtlose Netzwerke übertragen werden; (6) die physische oder logische Trennung der Dana-Daten von Daten des Lieferanten oder seiner anderen Drittanbieter, damit es zu keiner Vermischung der Daten kommt; (7) die Implementierung geeigneter pers?nlicher Sicherheits- und Integrit?tsverfahren sowie -praktiken, einschlie?lich, jedoch nicht ausschlie?lich, der Durchführung von Leumundsprüfungen in ?bereinstimmung mit dem geltenden Gesetz und (8) der Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsschulungen für das Personal des Lieferanten.
iii. IT-Sicherheitsprüfung. Der Lieferant wird auf Anfrage von Dana eine IT-Sicherheitsprüfung (?ITSicherheitsprüfung“) durchführen, die zumindest eine ?berprüfung des vorstehenden Datensicherheitsprogramms des Lieferanten umfassen muss, einschlie?lich der ?berprüfung der: (i) externen Computernetzwerke, (ii) internen Computernetzwerke (einschlie?lich von drahtlosen Netzwerken), (iii) Datensicherheitsarchitektur, (iv) physischen Sicherheit und (v) Anwendungen mit Internetzugang. Der Lieferant muss innerhalb von 30 Tagen nach der Durchführung der IT-Sicherheitsüberprüfung Folgendes bei Dana einreichen:
(1) eine Zusammenfassung der Ergebnisse und (2) einen Plan, um jegliche im Rahmen der IT-Sicherheitsprüfung entdeckte M?ngel schnellstm?glich (und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen) und in ?bereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrages zu beheben.
iv. IT-Frageb?gen. Der Lieferant muss auf Anfrage IT-Sicherheitsfrageb?gen beantworten, die von Dana bereitgestellt werden. Der Lieferant versichert und gew?hrleistet, dass seine Antwort auf solche Frageb?gen vollst?ndig und richtig sein werden.
v. Verletzungen der Datensicherheit. Der Lieferant wird Dana über jegliche tats?chlichen oder vermuteten (a) unbefugten, versehentlichen oder unberechtigten Zugriff auf Dana-Daten oder deren Erwerb, Verwendung, Verlust, Offenlegung, ?nderung, Besch?digung oder Verarbeitung unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden, nach der Feststellung dieser Umst?nde informieren. Gleiches gilt für (b) Eingriffe in Verfahren, Funktionen oder Daten auf IT-Systemen von Dana, seiner verbundenen Unternehmen oder Drittanbieter, die sich nachteilig auf die Gesch?fte von Dana auswirken (eine ?Sicherheitsverletzung“). Die Benachrichtigung des Lieferanten wird, falls bekannt, die Auswirkungen der Sicherheitsverletzung auf Dana, die Art der Sicherheitsverletzung und die durch den Lieferanten unternommenen Korrekturma?nahmen umfassen. Der Lieferant muss unverzüglich alle erforderlichen und empfehlenswerten Ma?nahmen ergreifen und vollst?ndig mit Dana auf angemessene und rechtm??ige Weise kooperieren, um solche Sicherheitsverletzungen zu vermeiden, einzud?mmen und zu korrigieren.
22. Qualit?t Der Lieferant wird die laufende Qualit?tsverbesserung bei der Herstellung, der Produktion und dem Vertrieb der Produkte f?rdern. Der Lieferant h?lt die Verfahren zur Qualit?tssicherung, ?berprüfungen und Standards ein, die von Dana für Lieferanten bei der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen vorgegeben werden, die dem Wesen nach den Produkten ?hneln. Zu diesen Standards geh?ren die Qualit?tsanforderungen zum System ?ISO/TS 16949“ und jegliche andere Qualit?tsstandards und Verfahren, die im Lieferantenhandbuch zur Qualit?t angegeben sind. Alle Kosteneinsparungen als Ergebnis dieser Anstrengungen dienen dazu, den Gesamtpreis der Produkte zu verringern. Der Lieferant wird weiterhin alle zwingenden Qualit?tsnormen, Produktzertifizierungen und andere Anforderungen zur Qualit?t nach dem geltenden Recht einhalten.
23. Dienstleistungsbedarf a. Dienstleistungsbedarf für gegenw?rtige Modelle Sofern Dana es erfordert, wird der Lieferant die Produkte an Dana für den Dienstleistungsbedarf für Danas neue und gegenw?rtige Modelle zu den gegenw?rtigen Preisen gem?? dem Vertrag liefern. Der Lieferant wird die Produkte zu solchen Zeiten und in solchen Mengen liefern, wie sie notwendig sind, damit Dana ihre Dienstleistungsanforderungen für neue und gegenw?rtige Modelle erfüllen kann.
b. Dienstleistungsbedarf für vergangene Modelle Falls von Dana angefordert, wird der Lieferant die Produkte für den Dienstleistungsbedarf für vergangene Modell auf einen Zeitraum von 15 Jahren nach dem Herstellungsende der Produkte oder für den Zeitraum, der von den Kunden von Dana angefordert wird, der l?ngere Zeitraum soll gelten (der ?Zeitraum für vergangene Modelle“) liefern, jedoch begrenzt auf einen H?chstzeitraum von 20 Jahren. Der Lieferant wird die Produkte zu solchen Zeiten und in solchen Mengen liefern, wie sie notwendig sind, damit Dana ihren Dienstleistungsbedarf für vergangene Modelle erfüllen kann. Auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Originalherstellung der Produkte, entsprechen die Preise für die Dienstleistungsprodukte der vergangenen Modelle denen, die zum Herstellungsende der Produkte für den Dienstleistungsbedarf von Danas gegenw?rtigen Modellen galten. Danach werden die Parteien im guten Einvernehmen die Preise, Mengen und Lieferbedingungen für die Belieferung von Produkten verhandeln, einschlie?lich des Zeitraumes zwischen dem Zeitraum für vergangene Modelle, basierend auf der Verfügbarkeit und den Kosten der ben?tigten Materialien, der Lieferung und der erfahrenen Arbeitskr?ften sowie den zus?tzlichen Kosten für die Einrichtung der Ger?te, der Verpackung, dem Versand und der Bearbeitung.
24. Werkzeuge
a. Eigentum Im Innenverh?ltnis zwischen Dana und dem Lieferanten sind alle Werkzeuge, Matrizen, Bohrschablonen, Haltevorrichtungen, Zeichnungen, Gussformen, Muster, Schablonen, Lehren, Vorr?te, Materialien und ?hnliche (?Werkzeuge“), die Dana dem Lieferanten zur Verfügung stellt oder an ihn bezahlt (entweder mittelbar oder durch Amortisation der Kosten des Produktpreises) zwecks Herstellung oder Kauf für die Verwendung w?hrend der Vertragserfüllung (?Werkzeuge von Dana“) das alleinige pers?nliche Eigentum von Dana. Der Lieferant h?lt alle Werkzeuge von Dana als Pfand vor und haftet für den Verlust oder den Schaden an den Werkzeugen von Dana w?hrend sich diese in seinem Besitz, Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle befinden. Der Lieferant wird keine Werkzeuge von Dana (au?er den Versandbeh?ltern und ?hnlichen) ohne Danas vorherige schriftliche Genehmigung aus den Herstellungsanlagen entfernen. Alle Ersatzteile, Anfügungen, Verbesserungen oder Zubeh?r zum Werkzeug von Dana werden zum Teil vom Werkzeug von Dana, es sei denn, sie k?nnen ohne Schaden von den Werkzeugen von Dana entfernt werden. Der Lieferant stellte danach eine Liste und den Zustand aller Werkzeuge von Dana in seinem Besitz auf Anfrage hin zur Verfügung.
b. Zahlung Für Werkzeuge von Dana, die von Dana dem Lieferanten nicht zur Verfügung gestellt werden, ist Dana nicht verpflichtet, zu zahlen, bis der Lieferant Dana eine detaillierte Liste und Aufzeichnung zu den angemessenen Kosten für die Werkzeuge übermittelt hat und Dana die Werkzeuge von Dana durch ein genehmigtes ? Bezugsrecht der Teilübersendung“ oder ein anderes Verfahren von Dana akzeptiert hat. Falls der Lieferant es unterl?sst, Aufzeichnungen zu den angemessenen Kosten zu übermitteln, ist Dana nicht verpflichtet, mehr als den angemessenen Marktwert für die Werkzeuge von Dana zu zahlen, unabh?ngig von den Kosten, die auf ihnen liegen.
c. Pflichten des Lieferanten in Bezug auf die Werkzeuge von Dana Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana im Einklang mit den Anweisungen von Dana und wie weiterhin im Lieferantenhandbuch zur Qualit?t aufgeführt, etikettieren, um ihre genaue Identifizierung zu erm?glichen und wird die Werkzeuge von Dana von seinen Werkzeugen getrennt halten. Auf Kosten des Lieferanten wird der Lieferant die Werkzeuge von Dana reparieren und warten und sie in einem guten arbeitsbereiten Zustand halten. Falls eine Partei feststellt, dass ein Ersatz eines der Werkzeuge von Dana, gleich aus welchem Grund, notwendig ist, einschlie?lich der normalen Abnutzung, dann werden die Parteien miteinander bezüglich der zeitlichen Vorgabe, des Verfahrens und der Zahlung für einen solchen Ersatz sprechen. Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Dana ersetzen. Der Lieferant wird die Werkzeuge von Dana ausschlie?lich dafür nutzen, die Produkte für Dana herzustellen, zu lagern und zu transportieren und wird sie für keine andere Zwecke nutzen. Bei Ablauf oder g?nzlicher oder teilweiser Kündigung des Vertrages wird der Lieferant die entsprechenden Werkzeuge von Dana und jegliche Betriebsbl?tter, Verfahrensdaten oder andere notwendige Informationen zur Belegung ihrer Nutzung kostenfrei lagern, bis er die Anweisungen von Dana bezüglich ihrer weiteren Verfügung erh?lt.
d. Freigabe der Werkzeuge von Dana Der Lieferant wird auf Anfrage von Dana sofort gegenüber Dana die Werkzeuge von Dana freigeben und Dana kann diese und anderes Eigentum von Dana oder ihren Kunden jederzeit direkt oder ohne Zahlung jeglicher Art in Besitz nehmen. Der Lieferant gibt die angeforderten Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum Dana gegenüber frei, und der Lieferant wird diese Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum gem?? den Anforderungen von Dana oder gegebenenfalls der Spedition von Dana sicher verpacken, kennzeichnen und liefern. Falls der Lieferant die Werkzeuge von Dana und das Eigentum von Dana oder ihren Kunden im Einklang mit diesem Abschnitt nicht freigibt oder liefert, kann Dana auf Kosten des Lieferanten (1) eine sofortige gerichtliche Verfügung auf Inbesitznahme ohne Benachrichtigung und ohne Gestellung einer Sicherheitsleistung beantragen und (2) die R?umlichkeiten des Lieferanten mit oder ohne ein Rechtsverfahren betreten, um die Werkzeuge von Dana und anderes Eigentum sofort in Besitz zu nehmen. Soweit vom Gesetz erlaubt, verzichtet der Lieferant auf jedes Anfechtungsrecht gegen die Wiederinbesitznahme der Werkzeuge von Dana und vom anderen Eigentum von Dana in einem Insolvenz – Re-Organisation – oder anderen Verfahren.
e. Werkzeuge des Lieferanten Alle Werkzeuge, die nicht zu den Werkzeugen von Dana geh?ren, stehen im Eigentum des Lieferanten (?Werkzeuge des Lieferanten“). Der Lieferant wird auf seine Kosten die Werkzeuge des Lieferanten erwerben, in einem guten Zustand halten und, falls zur Erfüllung seiner Pflichten unter diesem Vertrag n?tig, ersetzen. Dana kann die Werkzeuge des Lieferanten, die ausschlie?lich zur Herstellung der Produkte verwendet wurden und von Lieferanten bei der Herstellung der Produkte oder für Produkte anderer Kunden nicht ben?tigt werden, zu einem Kaufpreis erwerben, der dem gerechten Marktwert dieser Werkzeuge des Lieferanten oder den nicht amortisierten Anschaffungskosten des Lieferanten entspricht, der h?here Betrag soll gelten.
f. Sicherungsrecht Der Lieferant r?umt Dana und gegebenenfalls den Kunden von Dana ein Sicherungsrecht an den Werkzeugen von Dana und allem Zubeh?r und Anlagen dazu, an ihrem jeweiligen Ersatz und ihren Erl?sen ein, und autorisiert Dana oder gegebenenfalls die Kunden von Dana und ihre Vertreter zugunsten von Dana und als ihre Stellvertreter, Gesch?ftsberichte und Erg?nzungen dazu und ?hnliche Dokumente oder entsprechende Dokumente im Einklang mit dem Gesetz der Jurisdiktion, in welchem sich die Werkzeuge von Dana befinden, vorzubereiten, zu unterzeichnen und einzureichen, wie sie notwendig sind, um ihre Sicherungsrechte nachzuweisen und zu schützen. Der Lieferant verzichtet ausdrücklich auf den Nutzen eines jeglichen Gesetzes, welches ihm anderweitig erlauben würde, ein Pfandrecht an den Werkzeugen von Dana geltend zu machen und, au?er in Bezug auf die Sicherungsrechte, welche zugunsten von Dana und ihren Kunden gem?? diesem Abschnitt einger?umt worden sind, h?lt der Lieferant die Werkzeuge von Dana von jeglichen Sicherungsrechten, Forderungen, Ansprüchen, Pfandrechten und anderen Beschwerungen frei
25. Ausschuss Jeglicher Ausschuss, der aus Rohmaterialien gewonnen und der von Dana oder zugunsten Dana zur Verfügung gestellt wird oder der w?hrend der Herstellung der Produkte anf?llt (?Ausschuss“) ist das alleinige pers?nliche Eigentum von Dana. Dementsprechend kann Dana nach alleinigem Ermessen dem Lieferanten gelegentlich mitteilen, dass Dana den Ausschuss in Besitz nehmen m?chte oder wünscht, dass der Lieferant oder ein Dritter den Ausschuss verarbeitet. Nach Anweisung von Dana wird der Lieferant dafür sorgen, dass mit dem betreffenden Ausschuss gem?? Danas Instruktionen umgegangen wird. W?hrend der Herstellung der Produkte wird der Lieferant niemals Ausschuss mit Ausschuss, der aus Produktionen stammt, die der Lieferant zugunsten seiner anderen Kunden durchführt, vermischen.
26. Rechtliche Einhaltung und Gesch?ftsverhalten a. Der Lieferant sichert zu, gew?hrleistet und verspricht, dass er seinen Pflichten gem?? dem Vertrag unter Einhaltung aller einschl?gigen Gesetze (einschlie?lich solcher nach dem Billigkeitsrecht), Statuten, Kodizes, Regeln, Vorschriften, Berichts – und Lizenzanforderungen, Verordnungen und anderen Erlassen, die im lokalen Land, jeglichem anderen Land oder jeglichem Staat, Land, Stadt, Provinz oder anderem politischen Unterbezirk Rechtskraft entfalten, einschlie?lich solcher, die von jeder Regierung oder Aufsichtsbeh?rde verkündet, ausgelegt oder durchgesetzt werden (gemeinschaftlich, ?Gesetze“) nachkommen wird und seine Einhaltung belegen. Der Lieferant stellt Dana jegliche Information zur Verfügung, die angemessener Weise ben?tigt wird, damit Dana, ihre Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen Kunden alle diese Gesetze einhalten k?nnen. Der Lieferant sichert auch zu, gew?hrleistet und verspricht, dass er den Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten von Dana, welcher auf www.dana.com unter dem Link ?Lieferanten“ oder an einem anderen Standort, den Dana angeben kann (der ?Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten“), erh?ltlich ist, einhalten wird. Der Leitfaden zum Gesch?ftsverhalten von Lieferanten wird durch Bezugnahme Bestandteil dieser Gesch?ftsbedingungen.
b. Ausfuhr – und Au?enwirtschaftsgesetze Der Lieferant stimmt zu, dass er und seine Subunternehmer alle anwendbaren Ausfuhr – und Au?enwirtschaftsgesetze und Vorschriften einhalten.
c. Umweltberichte Vor jedem Versand jeglicher Produkte wird der Lieferant Dana das Folgende zur Verfügungstellen (i) alle wesentlichen Sicherheitsdatenbl?tter, die sich mittel – oder unmittelbar auf die Produkte (oder auf Produkte, die sich auf Unterbaugruppen oder auf die Herstellung oder Produktion der Produkte) beziehen, und (ii) jede andere Dokumentation, die Dana gelegentlich anfordern kann und welche gem?? dem einschl?gigen Recht und jeglichen Anforderungen von Dana hinsichtlich Umwelt-und ?hnlichen Angelegenheiten erstellt wird. Der Lieferant wird Dana unverzüglich von jeglichen ?nderungen an dieser Dokumentation in Kenntnis setzen.
d. Geldbu?en Jegliche Geldbu?en, Geldstrafen oder Rechtskosten, die beim Lieferanten, seinen Vertretern oder Mitarbeitern für die Nichteinhaltung dieses Abschnitts 26 anfallen, werden von Dana nicht erstattet, sondern liegen in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten oder seinen Vertretern oder Mitarbeitern.
27. Entschuldbarer Verzug, Arbeitsstreitigkeiten und Notfallpl?ne a. Definition und Haftung
Keine Partei haftet gegenüber der anderen für einen Lieferverzug oder das Unverm?gen der Erfüllung, welches durch Naturkatastrophen,
Kriege, h?here Gewalt, Handlung von Regierungsbeh?rden, Embargos, Terrorismushandlungen, Gerichtsverfügungen oder Beschlüsse ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrl?ssigkeit auftritt (ein ?entschuldbarer Verzug“). Der Klarheit halber: ein entschuldbarer Verzug umfasst (i) keine Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern oder von Lieferanten des Lieferanten (einschlie?lich der Preiserh?hungen oder der Unf?higkeit des Lieferanten, notwendige Ausgangsprodukte aus seinen normalen oder gew?hnlichen Quellen zu erhalten), (ii) keine Arbeitsstreitigkeiten des Lieferanten, seinen Subunternehmern oder seinen Lieferanten, einschlie?lich Aussperrungen, Streiks oder Verlangsamung oder (iii) kein Unverm?gen, dem einschl?gigen Gesetz zu entsprechen. Falls ein entschuldbarer Verzug des Lieferanten auftritt, wird der Lieferant Dana unverzüglich über das Wesen und die erwartete Dauer des Verzugs oder des Unverm?gens informieren. Dana ist berechtigt, die Bestellung zu kündigen, falls der entschuldbare Verzug weiter anh?lt oder nach Danas vernünftiger Auffassung wahrscheinlich so lang anhalten wird, um Dana oder jegliche Produktion von Dana zu gef?hrden. Falls Dana in gutem Glauben entscheidet, dass ein entschuldbarer Verzug für l?nger als vierundzwanzig (24) aufeinander folgende Stunden oder mehr als sechsunddrei?ig (36) Stunden w?hrend eines Zeitraumes von 30 Tagen die F?higkeit des Lieferanten, den Vertrag zu erfüllen, verhindert, behindert oder verz?gert, kann Dana Ersatzprodukte und Dienstleistungen aus einer anderen Quelle beschaffen und der Lieferant haftet für die Preisdifferenz für solche Ersatzprodukte und Dienstleistungen und der bestellten Produkte oder Dienstleistungen, so lange wie der Verzug bei der Erfüllung anh?lt.
b. Arbeitsstreitigkeiten Der Lieferanten wird Dana über jegliche gegenw?rtige oder m?gliche Arbeitsstreitigkeiten in Kenntnis setzen, die die zeitgerechte Erfüllung der Bestellung verz?gern oder zu verz?gern drohen. In einem solchen Fall und nach Anforderung von Dana wird der Lieferant für eine ausreichende Versorgung mit Produkten sorgen, die Dana in eigenem Ermessen festlegt, damit Danas laufende Produktion gew?hrleistet ist.
c. Notfallpl?ne Sofern der Lieferant nicht bereits innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum einen Notfallplan an Dana übermittelt hat, der dem Vertrag entspricht, wird der Lieferant Notfallpl?ne erstellen und an Dana zwecks Danas ?berprüfung und Genehmigung übersenden, damit eine Vorsorge für jegliche Verknappung oder Lieferunterbrechung aufgrund eines entschuldbaren Verzugs besteht. Zus?tzlich, obwohl dies nicht als ein entschuldbarer Verzug gilt, erstellt der Lieferant und übermittelt an Dana zwecks Danas Prüfung und Genehmigung Notfallpl?ne, die Vorsorge treffen für (i) das Auftreten von Streiks oder anderen Arbeitsunterbrechungen in den Herstellungsanlagen, (ii) jegliche Produktionsunterbrechung in einer der Herstellungsanlagen oder bei den Herstellungsger?ten des Lieferanten, die die F?higkeit der Erfüllung des Lieferanten beeintr?chtigen, und (iii) für Notf?lle, wie Unterbrechungen der Versorgungsleistungen, Mangel an Arbeitskr?ften, Ausfall von wichtigen Ger?ten und Rückl?ufer defekter Produkte. Der Lieferant wird solche Notfallpl?ne mindestens einmal je Vertragsjahr prüfen, um zu Danas vernünftiger Zufriedenheit zu beweisen, dass solche Pl?ne in der Praxis wie erwartet funktionieren. Die Parteien werden sich gelegentlich treffen und jegliche Aktualisierungen zu solchen Pl?nen diskutieren wie sie notwendig werden k?nnten. Falls der Lieferant es unterl?sst Notfallpl?ne zu erstellen und vorzuhalten oder falls beim Auftritt eines entschuldbaren Verzugs der Lieferant es unterl?sst, den entsprechenden Notfallplan umzusetzen, gilt ein solcher entschuldbarer Verzug nicht als entschuldbar gem?? Abschnitt 27.a.
28. Prüfungen und finanzielle Offenlegung
Mit einer Vorankündigung von wenigstens 48 Stunden (es sei denn, die Umst?nde schlie?en eine solche Benachrichtigung angemessener Weise aus) erlaubt der Lieferant Dana und ihren internen und externen Auditoren, Prüfern, Regulatoren und anderen Stellvertretern, die Dana gelegentlich beauftragt (?Prüfer von Dana“), Audits und Buchprüfungen beim Lieferanten und seinen Subunternehmern und in ihren jeweiligen Anlagen (?Prüfungen“) und Büchern und Aufzeichnungen vorzunehmen, um: (i) die Genauigkeit und Vollst?ndigkeit der Preise und Rechnungen des Lieferanten zu best?tigen; (ii) die Produkte und alle Werkzeuge, Maschinen, Materialien, Verfahren und ?hnliche, welche bei der Herstellung der Produkte verwendet werden, zu untersuchen, prüfen und zu bewerten, (iii) die Wettbewerbsf?higkeit des Lieferanten gem?? Abschnitt 4-4 (Wettbewerbsf?higkeit) zu bewerten; (iv) jegliche Anpassungsforderung, die vom Lieferanten gem?? Abschnitt 7.b (?nderungen) vorgebracht wird, zu best?tigen, (v) alle dazugeh?rigen Aufzeichnungen, Dokumente und Materialien im Besitz von oder unter der Kontrolle des Lieferanten im Hinblick auf jegliche Pflichten des Lieferanten unter dem Vertrag zu untersuchen und zu prüfen, und (iv) die Einhaltung des Lieferanten und seine laufende F?higkeit, den Vertrag zu erfüllen, zu best?tigen. Jegliche Prüfung, die gem?? diesem Abschnitt durchgeführt wird, erfolgt auf alleinige Kosten von Dana und falls eine Finanzprüfung aufdeckt, dass der Lieferant Dana 5 % oder mehr zu viel berechnet hat, wird der Lieferant Dana vollst?ndig für diese Kosten und Auslagen, die sich auf eine solche Prüfung beziehen, innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung von Dana entsch?digen. Keine Prüfungen oder ?berprüfungen der Prüfer von Dana befreien, reduzieren oder ver?ndern die Pflicht des Lieferanten, die Produkte vor der Lieferung zu prüfen und zu überprüfen und von jeglicher anderen Pflicht gem?? dem Vertrag. Unbeschadet der Pflichten des Lieferanten gem?? dem vorstehenden Abschnitt 28.a, wird der Lieferant innerhalb von drei?ig Tagen nach dem Abschluss seines Gesch?ftsjahres oder mitunter auf Anfrage Dana Kopien des aktuellen Jahresabschlusses des (a) Lieferanten und (b) sonstiger Unternehmen des Lieferanten, die an der Produktion, Lieferung und Finanzierung des Produkts beteiligt sind. Der Jahresabschluss umfasst Erfolgsrechnungen, Bilanzen, Mittelflussrechnungen und begleitende Daten. Dana darf Jahresabschlüsse, die gem?? Abschnitt 28.b bereitgestellt werden, ausschlie?lich dazu verwenden, um zu gew?hrleisten, dass der Lieferant weiterhin in der Lage sein wird, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen, es sei denn, der Lieferant stimmt einer anderweitigen Verwendung schriftlich zu. Die Geheimhaltungspflicht von Dana gem?? Abschnitt 21 gilt ausdrücklich für den Erhalt der Jahresabschlüsse.. Sofern Dana, auf der Grundlage des Jahresabschlusses, einer Prüfung oder der Risikomatrixbewertung des Lieferanten durch Dana zu dem Schluss kommt, dass der Lieferant nicht in der Lage ist, seine vertraglichen angemessen zu erfüllen, kann Dana nach eigenem Ermessen und mit der Kooperation des Lieferanten einige oder alle Produktk?ufe vom Lieferanten auf eine andere Bezugsquelle übertragen.
29. Aufbewahrung von Unterlagen Der Lieferant wird alle Aufzeichnungen, Bücher, Dokumente und Daten in Bezug auf den Vertrag gem?? den allgemein anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung, welche durchgehend angewendet werden, vorhalten, und wird diese Informationen (i) auf Dauer von sieben Jahren nach der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrages oder (ii) w?hrend der H?chstdauer, die vom Gesetz vorgesehen ist, vorhalten, wobei der l?ngere Zeitraum Gültigkeit haben soll. Allediese Aufzeichnungen, Bücher, Dokumente und Daten werden in einer Form vorgehalten, die der Lieferant im eigenen Ermessen bestimmen kann (zum Beispiel in Papier- oder elektronischer Form).
30. Stellung der Parteien a. Der Lieferant ist ein unabh?ngiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter von Dana oder eines Joint Ventures mit Dana und nichts in diesem Vertrag gibt einer Partei das Recht zur Vertretung oder rechtlichen Stellvertretung der anderen Partei, gleich zu welchen Zwecken. Keine Partei hat das Recht zugunsten der anderen Partei eine Pflicht zu übernehmen oder zu begründen.
b. Der Lieferant stellt das gesamte Personal, Materialien und Ausrüstungen, die für die Erfüllung seiner Pflichten nach dem Vertrag notwendig sind, zur Verfügung. Das Personal, das gem?? dem Vertrag Dienstleistungen erbringt, besteht aus den Mitarbeitern des Lieferanten und steht immer unter der ausschlie?lichen Anweisung und Kontrolle des Lieferanten und der Lieferant ist allein für seine Vergütung und Vorsorgeleistungen, Sozialversicherung, Steuereinbehalt, Arbeitslosen – und Arbeitsunfallversicherung und ?hnliche Angelegenheiten verantwortlich. Der Lieferant steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter und erlaubte Subunternehmer immer die Sicherheitsvorschriften von Dana beachten, wenn sie sich in oder bei den R?umlichkeiten von Dana befinden
31. Abtretung und Subvergabe Der Lieferant wird den Vertrag oder jegliche seiner Rechte und Pflichten hiernach ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana nicht untervergeben, übertragen oder abtreten und jede versuchte Abtretung ohne Zustimmung ist ungültig und nicht durchsetzbar. Zum Zwecke dieses Vertrages gelten die Tochtergesellschaften des Lieferanten als Subunternehmer. Sofern Dana dem Lieferanten erlaubt, jegliche seiner Pflichten nach dem Vertrag unter zu vergeben, darf der Lieferant ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana keinen Wechsel bei seinen Subunternehmern vornehmen und jeglicher Wechsel muss gem?? den anwendbaren Vorschriften von Dana und/oder dem Lieferantenhandbuch zur Qualit?t erfolgen. Der Lieferant bleibt vornehmlich haftbar und verpflichtet für die zeitgerechte und ordnungsgem??e Erfüllung aller seiner Pflichten gem?? dem Vertrag, auch wenn solche Pflichten auf einen seiner von Dana genehmigten Subunternehmer delegiert worden sind sowie für die ordnungsgem??e und zeitgerechte Ausführung und die Handlungen jeglicher Personen oder Entit?ten, an die er diese Pflicht delegiert oder untervergibt. Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise oder jegliche ihrer Rechte nach dem Vertrag ohne die Zustimmung des Lieferanten abtreten.
32. Zwangs- und Kinderarbeit Der Lieferant wird die folgenden Anforderungen einhalten: (a) die w?chentlichen und t?glichen Arbeitspl?ne der Mitarbeiter des Lieferanten entsprechen allen geltenden Gesetzen (b) der Lieferant zwingt keine Person, unfreiwillig oder unter Drohungen oder Zwang zu arbeiten und (c) alle in den Anlagen des Lieferanten ausgeführten Arbeiten zur Herstellung der Produkte müssen den Anforderungen des Mindestarbeitsalters gem?? den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation oder geltendem Recht entsprechen, die h?here Grenze findet Anwendung.
33. Kündigung a. Aus wichtigem Grund Jede Partei kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, falls die andere Partei jegliche Vertragsbestimmungen, einschlie?lich der Gew?hrleistungen, Versprechungen oder Zusicherungen hiernach abgelehnt oder verletzt oder es unterl?sst, Fortschritte zu erzielen, um die rechtzeitige und ordnungsgem??e Erfüllung zu gew?hrleisten. In einem solchen Fall benachrichtigt die nicht verletzende Partei zuerst die andere Partei von der Voraussetzung unter Angabe der Unterlassung oder der Verletzung und die andere Partei hat eine Frist von 15 Tagen (oder eine kürzere Zeitspanne, falls es unter den Umst?nden wirtschaftlich angemessen ist) nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung, diese Verletzung zu korrigieren oder zu heilen. Falls die Voraussetzung innerhalb der Zeitspanne nicht korrigiert oder geheilt wird, dann kann die nicht verletzende Partei sofort und ohne weitere Benachrichtigung den Vertrag kündigen.
b. Wegen Insolvenz Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise sofort und ohne gegenüber dem Lieferanten zu haften bei Eintritt eines der folgenden oder vergleichbaren Ereignisse kündigen: (i) Insolvenz des Lieferanten; (ii) Einreichung eines freiwilligen Insolvenzantrags des Lieferanten; (iii) Einreichung eines unfreiwilligen Insolvenzantrags gegen den Lieferanten; (iv) Ernennung eines Verwalters oder Treuh?nders für den Lieferanten; oder (v) Durchführung einer Abtretung zugunsten der Gl?ubiger durch den Lieferanten, vorausgesetzt, dass ein solcher Antrag auf Ernennung oder Abtretung nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Ereignis aufgegeben oder zurückgezogen wird.
c. Ordentliche Kündigung Dana kann nach eigenem Ermessen den Vertrag ganz oder teilweise ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Lieferanten kündigen. Nach der Kündigung besteht Danas ausschlie?liche Haftung und das ausschlie?liche und alleinige Rechtsmittel des Lieferanten darin, dass Dana die folgenden Betr?ge ohne Verdopplung an den Lieferanten zahlt: (i) den Preis für alle Produkte und/oder Dienstleistungen, die abgeschlossen und im Einklang mit dem Vertrag geliefert worden und die bisher unbezahlt sind und (ii) die tats?chlichen Kosten für die in der Herstellung befindlichen Produkte und Rohmaterialien, die beim Lieferanten für die Lieferung der Produkte in dem Ma?e angefallen sind, dass diese Kosten in Bezug auf ihre H?he angemessen und ordnungsgem?? unter den allgemein akzeptierten Prinzipien der Rechnungslegung dem gekündigten Teil des Vertrages zuordenbar sind. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, leistet Dana keine Zahlung für fertiggestellte Produkte, in der Herstellung befindliche Produkte oder Rohmaterialien (hergestellt oder beschafft), die die Bestellung übersteigen, für jegliche Produkte, die zum Standardbestand geh?ren und vermarktet werden k?nnen, für jegliche Produkte, in der Herstellung befindliche Produkte oder Rohmaterialien, welche für andere Kunden verwendet werden k?nnen, für Ansprüche der Subunternehmer des Lieferanten, entgangene Gewinne, nicht ausgeglichene Gemeinkosten, Forderungszinsen, Kosten für die Entwicklung oder für das Engineering, nicht amortisierte Abschreibungskosten oder allgemeine und Verwaltungskosten. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung übermittelt der Lieferant einen vollst?ndigen Abfindungsanspruch mit genügend unterstützenden Daten, damit Dana den Anspruch prüfen kann.
d. Aufgrund der ?nderung der Kontrollausübung Dana kann den Vertrag ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber dem Lieferanten mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, falls eine direkte oder indirekte ?nderung in der Kontrollausübung des Lieferanten vorliegt oder falls der Lieferant einen Wettbewerber von Dana übernimmt oder mit diesem fusioniert. Eine ?nderung der Kontrollausübung umfasst: (i) den Verkauf, die Miete oder den Austausch eines wesentlichen Teils der Verm?genswerte des Lieferanten, die für die Produktion der Produkte genutzt werden; (ii) den Verkauf oder die ?nderung der Kontrolle oder von mindestens 50 % des Aktienkapitals des Lieferanten oder einer direkten oder indirekten Muttergesellschaft oder (iii) die Durchführung einer Abstimmungs- oder eines anderen Kontrollvertrages hinsichtlich des Lieferanten oder einer direkten oder indirekten Muttergesellschaft. Der Lieferant benachrichtigt Dana innerhalb von 10 Tagen, nachdem die ?nderung der Kontrollausübung wirksam geworden ist.
34. Unterstützung bei der Beendigung Beim Ablauf oder einer Kündigung dieses Vertrages oder eines Teils davon, gleich aus welchem Grund, wird der Lieferant ohne zus?tzliche Kosten:
a. Auf Anfrage von Dana damit fortfahren, die Produkte zu liefern, so lange es nach alleinigem Ermessen von Dana zwecks ?bergang des Einkaufs der Produkte von einem anderen Lieferanten notwendig ist;
b. Auf Anfrage von Dana, Dana dabei unterstützen, eine andere Beschaffungsquelle für die Produkte und Dienstleistungen zu finden und die Produktion zu der von Dana gew?hlten Beschaffungsquelle verlegen;
c. Alle notwendigen Ma?nahmen ergreifen, um jegliches Eigentum von Dana, welches sich im Besitz des Lieferanten, seiner Subunternehmer oder Lieferanten befindet, zu schützen;
d. Das Eigentum und den Besitz an den Produkten, den Werkzeugen des Lieferanten, an den in der Herstellung befindlichen Produkten und Rohmaterialien, welche Dana vom Lieferanten akquirieren m?chte, übertragen, und an Dana die Werkzeuge und das andere Eigentum von Dana zurück zu geben; und
e. Jegliche andere Unterstützung, die vernünftigerweise von Dana angefordert wird, leisten.
35. Werbung W?hrend und nach der Laufzeit wird der Lieferant seine Beziehung mit Dana oder mit den Kunden von Dana weder bewerben noch anderweitig offen legen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dana erhalten zu haben, au?er in dem Umfang, wie zu Erfüllungszwecken des Vertrages oder wie gesetzlich verlangt, notwendig.
36. Elektronische Kommunikation
Der Lieferant wird jegliche Methode der elektronischen Kommunikation, die Dana vorgibt, einschlie?lich der Anforderung für die elektronische Geldüberweisung, die ?bermittlung von Bestellungen Produktionsfreigaben, elektronische Signatur und Kommunikationen, einhalten.
37. Gesamter Vertrag, Priorit?t, Erg?nzungenDieser Vertrag stellt den gesamten Vertrag im Hinblick auf den Gegenstand der Bestellung dar und geht allen vorherigen mündlichen oder schriftlichen Darstellungen oder Vereinbarungen der Parteien vor, au?er sie werden ausdrücklich im Vertrag genannt. Alle in den Angeboten, Verkaufshinweisen, Rechnungen, Bestellbest?tigungen, Bestellungen oder anderen Formen der Annahme durch den Lieferanten enthaltenen Bestimmungen und jegliche Dokumente des Lieferanten, die auf Internet Websites ver?ffentlicht werden und die den Gesch?ftsbedingungen dieses Vertrages widersprechen, binden eine Partei nicht und haben keine Geltung für diese. Der Vertrag regelt ausschlie?lich die Beziehung der Parteien in Bezug auf den hier genannten Gegenstand. Im Falle einer Abweichung oder bei Widersprüchen zwischen diesen Gesch?ftsbedingungen, der Bestellung oder von anderen Dokumenten, welche durch Bezugnahme Vertragsbestandteil werden, die nicht beigelegt werden k?nnen, gilt als Rangfolge nach Priorit?t: diese Gesch?ftsbedingungen, dann die Bestellung und dann die Dokumente, die durch Bezugnahme Vertragsbestandteil geworden sind. Keine Erg?nzungen, nachfolgende Bedingungen, Bestimmungen, Vereinbarungen oder ?bereinkommen, die darauf angelegt sind, die Vertragsbestimmungen abzu?ndern, sind für eine Partei verbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich und von den autorisierten Stellvertretern beider Parteien unterschrieben.
38. Verzicht und Salvatorische Klausel Das Unverm?gen einer Partei eines ihrer Rechte nach dem Vertrag auszuüben, gilt nicht als ein Verzicht auf diese Rechte oder auf andere Rechte gem?? dem Vertrag. Falls ein Vertragsteil gem?? geltendem Recht ungültig ist oder wird, so gilt dieser Teil als gestrichen und der Rest des Vertrages bleibt weiterhin gültig und bindend.
39. StreitbeilegungVor der Einlegung jeglicher Rechtsmittel gegen die andere Partei, wird die beschwerte Partei die andere Partei schriftlich von der Streitigkeit in Kenntnis setzen und wird sofort mit Verhandlungen in gutem Glauben durch Gespr?che zwischen den autorisierten Stellvertretern beginnen. Sollte eine Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt werden k?nnen, dann kann jede Partei gem?? Abschnitt 40 (Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel) gerichtlich gegen die andere Partei vorgehen. Unbeschadet des Vorgehenden beschr?nkt dieser Vertrag nicht das Recht jeder Partei, ein Gericht oder ein anderes Tribunal, welches zust?ndig ist, anzurufen, um: (i) eine vorl?ufige, zeitweilige oder einstweilige Verfügung als Reaktion auf eine tats?chliche oder drohende Verletzung des Vertrages oder anderweitig zur Vermeidung eines nicht wieder gut zu machenden Schadens oder zur Beibehaltung des Status Quo zu erwirken, bis die Streitigkeit beigelegt ist; oder (ii) jegliche andere Handlungen zur Beilegung einer Streitigkeit durchzuführen, falls der Handlung von den Parteien schriftlich zugestimmt wurde.
40. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel a. Geltendes Recht Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das ?bereinkommen der Vereinten Nationen zu Vertr?gen über den Internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
b. Gerichtsstand Die Gerichte von Ulm, Deutschland sind gem?? dem Vertrag ausschlie?lich zust?ndig.
c. Rechtsmittel Die Rechtsmittel der Parteien gem?? dem Vertrag sind kumulativ und bestehen zus?tzlich zu jeglichen anderen Rechtsmitteln, die ihnen nach Gesetz oder Billigkeit zur Verfügung stehen.
41. Auslegung und Aufbau Die Auslegung des Vertrages unterliegt den folgenden Aufbauregeln: (a) W?rter im Singular umfassen den Plural und umgekehrt und W?rter eines Geschlechtes umfassen auch das andere Geschlecht, je nach Zusammenhang (b)das Wort ?einschlie?lich“ und W?rter mit ?hnlicher Bedeutung bedeuten ?insbesondere“ (c) Bestimmungen gelten je nach Zusammenhang für nachfolgende Ereignisse und Transaktionen und (d) die ?berschriften in diesem Vertrag dienen nur der Bezugnahme und berühren keinesfalls den Wortlaut oder die Auslegung dieses Vertrages. Die Parteien vereinbaren, dass die allgemeinen Regeln des Vertragsaufbaus, die jegliche Zweideutigkeiten dem Verfasser aufbürden, keine Geltung haben, und die Parteien jeweils über gleiche Erfahrung und Verhandlungsmacht verfügen. Dementsprechend sind alle Bedingungen gem?? ihrer schlichten Bedeutung zu verstehen.
42. ?berleben Jegliche Bestimmung dieses Vertrages, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf dieses Vertrages überleben soll, überlebt jegliche Kündigung oder den Ablauf des Vertrages, einschlie?lich des Abschnitts 15 (Produktgew?hrleistung, nicht konforme Produkte und Rückruf), des Abschnitts 18 (Versicherung und Entsch?digung), des Abschnitts 21 (Vertraulichkeit und Datensicherheit), des Abschnitts 23 (Dienstleistungsanforderungen), des Abschnitts 34 (Unterstützung bei der Beendigung), des Abschnitts 40 (Geltendes Recht, Gerichtsstand und Rechtsmittel), und des Abschnitts 42 (?berleben).
43. Bindende WirkungDer Vertrag bindet die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und ordnungsgem?? autorisierten Zessionare. Der Lieferant gew?hrleistet gegenüber Dana und Dana gew?hrleistet gegenüber den Lieferanten, dass weder vertragliche noch andere rechtliche Pflichten, Einschr?nkungen oder Behinderungen bestehen, die sie an der Erfüllung dieses Vertrages hindern oder diese beschr?nken.
Version : 1. August 2019
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen